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Vermögensverwalter Stefan Brähler So lässt sich das „Berliner Testament“ mit Steuervorteilen kombinieren

Senioren genießen ihren Ruhestand
Senioren genießen ihren Ruhestand: Investmentpolicen können bei der Ruhestandsplanung helfen | Foto: Imago images/Chris Emil Janßen

Oft anzutreffen bei älteren Kunden: ein Ehepaar kommt in den Ruhestand und hat neben dem Eigenheim noch ein schönes sechsstelliges Vermögen angespart. Zwei erwachsene Kinder stehen auf eigenen Füßen. Das Vermögen kann also zur Finanzierung des Ruhestandes genutzt werden. Zur gegenseitigen Absicherung haben viele Kunden ein „Berliner Testament“ im Kopf, das heißt im Fall der Fälle soll der überlebende Ehegatte alles erben und erst später die Kinder.

Zur Umsetzung wird das Vermögen in eine Investmentpolice eingebracht, die Anlagestrategie legen die Kunden fest. Die Eheleute möchten sich gegenseitig absichern, das heißt sie bestimmen, dass jeweils der länger lebende Ehepartner den Anteil des früher versterbenden Partners übernimmt. Als Bezugsberechtigte werden die Kinder eingesetzt, die allerdings erst nach dem Tod des letztversterbenden Elternteils zum Zuge kommen.

In dieser Konstellation entspricht dies der Wirkweise eines „Berliner Testaments“ im landläufigen Sinne. Wieviel welches Kind erbt, die Bezugsrechtsquote, legen die Eltern fest. Es ist also möglich ein Kind stärker zu begünstigen, etwa wenn das andere Kind später das Eigenheim erbt. Die Eltern bleiben dabei flexibel, denn die Quote kann jederzeit und aufwandsarm ohne Testament an neue Situationen angepasst werden.

Der Weg über eine Investmentpolice ergänzt eine steuerliche Optimierung für die Kunden im Ruhestand und die späteren Erben. Die erwirtschafteten Erträge des Vermögens bleiben steuerfrei, solange sie im Vertrag stehen bleiben. Auszahlungen sind jederzeit und in beliebiger Höhe möglich und nur in diesen Auszahlungen ist ein steuerpflichtiger Ertragsanteil enthalten.

Nach zwölf Jahren Laufzeit bleibt sogar die Hälfte der ausgezahlten Erträge abgeltungssteuerfrei. Das Vermögen wird also nicht so stark von Steuerabflüssen gemindert und kann langfristig von höheren Zinseszinseffekten profitieren. Selbst wenn die Eheleute im Laufe des Ruhestands alles entnehmen wollen, zahlt sich das langfristig durch ein höheres verfügbares Vermögen aus.

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Noch spannender wird es – und meist kommt das so –, wenn nur ein Teil des Vermögens verbraucht wird. Dann wird das Restvermögen im Erbfall an die bezugsberechtigten Kinder ausgezahlt. Der steuerliche Clou: diese Auszahlung im Erbfall an die Kinder bleibt vollständig abgeltungs- bzw. einkommensteuerfrei. Im Laufe von 20 oder mehr Jahren Ruhestand kommt da einiges an zusätzlichem Vermögenswert zusammen.

Ohne Frage sollte bei Erbschaftsplanungen ein qualifizierter Anwalt hinzugezogen werden, ein Testament würde auch für eine Investmentpolice wirken. Allerdings haben 75 Prozent der Bürger gar kein Testament. Mit der oben dargestellten Herangehensweise lassen sich die Vorstellungen der meisten Kunden einfach, praxisnah und obendrein wirtschaftlich optimiert umsetzen.

Über den Autor:

Stefan Brähler ist Geschäftsführer der Confidema in Oberursel und Spezialist für den Einsatz von Versicherungsstrukturen in Vermögensverwaltung und Private Banking.

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