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Nießbrauchsrechner der V-Bank So lässt sich ein Depot steuergünstig übertragen

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Um beim genannten Beispiel zu bleiben: Angenommen, die eine Million Euro Wertpapiervermögen erbringen einen jährlichen Ertrag von 5 Prozent, wären das 50.000 Euro Ertrag pro Jahr. Die statistische Lebenserwartung des 63-jährigen Vaters beträgt 19,43 Jahre. Diese vom Statistischen Bundesamt ermittelte Lebenserwartung ist mit dem Faktor 12,081 zu multiplizieren. Den Faktor ermittelt das Bundesfinanzministerium – ebenfalls anhand statistischer Daten, auf Basis von Alter und Geschlecht.

Das Kapital, über das der Beschenkte per Nießbrauch verfügen kann, liegt immerhin bei 604.050 Euro, rechnet man bei V-Check vor. Von der ursprünglichen Million bleiben also nur noch knapp 396.000 Euro übrig, die an die Tochter übergehen und die diese versteuern müsste. Theoretisch. Denn 396.000 Euro sind etwas weniger als die 400.000 Euro Schenkungs-Freibetrag, den Söhne oder Töchter regelmäßig ausschöpfen dürfen. Steuern werden in diesem Beispiel somit überhaupt nicht fällig.

Nießbrauchdepots seien nicht allein eine Übertragungsmöglichkeit für sehr wohlhabende Menschen, meint man bei der V-Bank. Wichtig für Interessenten, die diesen Weg der Vermögensübertragung wählen wollten, sei aber: Der Depotbesitzer sollte die Sache rechtzeitig angehen. „Je höher die statistische Lebenserwartung des Schenkers ist, desto höher ist der Kapitalwert des Nießbrauchs, der den Wert des Vermögens in der steuerlichen Betrachtung reduziert“, heißt es von der V-Bank. Umso weniger bleibt also letztendlich zu versteuern.

Eine zeitig vorgenommene Übertragung verhindert zudem, dass der Fiskus seine Erben-freundlichen Annahmen im Nachhinein noch einmal überdenkt: „Es wird zum Beispiel korrigiert, wenn der schenkende Vater oder die Mutter, bei der Einräumung des Rechts zwischen 60 und 65 Jahre alt war und das Nießbrauchsrecht nicht länger als sieben Jahre bestanden hat“, erläutert Fintegra-Steuerberater Achim Obermann.“ Im Umkehrschluss heißt das aber auch: Wenn der Nießbrauch mehr als sieben Jahre Bestand hatte, erfolgt in diesem Beispiel auch keine steuerliche Korrektur mehr.

Und auch wenn sich das Depot im Laufe der Jahre nicht so entwickeln sollte, wie zum Zeitpunkt der Übertragung angenommen  - im Beispiel oben also mit 5 Prozent Plus pro Jahr – so würde der Fiskus seine Steuerforderungen nicht nachbessern. „Eine Korrekturmöglichkeit beim Abweichen von der getroffenen Einschätzung sieht das Bewertungsgesetzt meiner Kenntnis nach nicht vor“, erläutert Obermann.

Da die Regeln im Einzelnen komplex seien, empfiehlt man bei Fintegra, für die Einrichtung eines Nießbrauch-Depots sicherheitshalber Beratung in Anspruch zu nehmen. Der Rechner gibt jedenfalls zumindest schon einen Anhaltspunkt.

Hier lässt sich der Rechner mit eigenen Beispielen befüttern >>   

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