Beraterhilfe So lassen sich ESG-Vorlieben in die Produktauswahl einbinden
Versicherungsvermittler sind seit dem 2. August verpflichtet, Kunden vor der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten unter anderem danach zu fragen, ob sie ihr Geld nachhaltig anlegen wollen. Sie müssen daraufhin das Produkt-Universum scannen und ermitteln, welche Produkte unter diesem Aspekt in Frage kommen. Am Ende steht die konkrete Produktempfehlung. Wie aber gehen die Vertriebsprofis dabei genau vor?
Die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa hatte bereits im Juli, kurz vor Start der neuen Regeln, einen Leitfaden dazu veröffentlicht. Zunächst gab es ihn nur auf Englisch, jetzt hat die deutsche Finanzaufsicht Bafin ihn übersetzt.
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Das 31-seitige Dokument trägt den sperrigen Titel „Leitfaden zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitspräferenzen in die Eignungsbeurteilung unter der Versicherungsvertriebsrichtlinie”. Es richtet sich an Versicherungsvermittler, aber auch an die Versicherer selbst sowie an Kontrollinstanzen. Unterteilt in mehrere Abschnitte werden unterschiedliche Regeln aus der Vertriebsrichtlinie IDD aufgegriffen. Eiopa hat sie in eine Schritt-für Schritt-Anleitung für den Vertrieb übersetzt.