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Von in LebensversicherungLesedauer: 10 Minuten
Frau am Taschenrechner
Welche Auswirkungen wird die Erhöhung des Höchstrechnungszinses auf die Beiträge und garantierten Leistungen der Neu- und Bestandsverträge in der Lebensversicherung haben? DAS INVESTMENT fragte nach und acht Anbieter antworteten. | Foto: Pixelio
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Zum 1. Januar 2025 stieg der Höchstrechnungszins von 0,25 Prozent auf 1 Prozent . Das war der erste Zinsanstieg seit 30 Jahren. Das hat Folgen für die Tarifkalkulation vieler Versicherungsprodukte. Denn um ihren Leistungsversprechen nachkommen zu können, müssen Versicherer Rückstellungen in ihrer Bilanz bilden.

Höchstrechnungszins begrenzt Garantiezins nach oben 

Der Höchstrechnungszins ist eine Obergrenze für den maximal zulässigen Rechnungszins, den Lebensversicherer bei der Berechnung dieser Rückstellungen nutzen dürfen. Er wird manchmal fälschlicherweise mit dem Garantiezins verwechselt.

Allerdings handelt es sich bei einem Garantiezins um die Mindestverzinsung eines konkreten Lebensversicherungsprodukts – der Höchstrechnungszins begrenzt also den Garantiezins. Die darüberhinausgehende Verzinsung wird jedes Jahr in Form einer Überschussbeteiligung festgelegt.

Der höhere Höchstrechnungszins wirkt sich unter anderem auch auf die Prämien und Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) aus. Nach Berechnungen des Versichererverbands GDV könnten die garantierten BU-Renten  im Schnitt um 4,8 Prozent steigen, in einzelnen Modellfällen sogar um bis zu 9 Prozent.

Mehrere BU-Anbieter gaben zudem auf Nachfrage von DAS INVESTMENT bekannt, dass sie die Prämien und garantierten Renten bei Ihren BU-Neuverträgen an den höheren Rechnungszins anpassen werden.

DAS INVESTMENT hat bei mehreren LV-Anbietern nachgefragt, wie sie ihre Neuveträge an den höheren Rechnungszins angepasst haben beziehungsweise anpassen werden und ob dies auch für Bestandsverträge aus dem Jahr 2024 gilt. Darüber hinaus fragten wir, ob die Umstellung automatisch oder nur auf Antrag erfolgt. Hier die Antworten.

Debeka

Die Anhebung des Rechnungszinses zum 1. Januar 2025 geht mit einer entsprechenden Erhöhung der garantierten Leistungen einher. Im Gegenzug verringern sich – bei gleicher laufender Verzinsung – die laufenden Überschussanteile, die in unserem internen Fonds Debeka Global Shares angelegt werden. Je höher der Rechnungszins und damit die Garantie, desto niedriger fällt also die Überschussbeteiligung eines Vertrages aus.

Die im Zuge der Rechnungszinserhöhung vorgenommenen Änderungen in unseren angebotenen Produkten für die Altersvorsorge und die Berufsunfähigkeitsabsicherung betreffen die ab dem 1. Januar 2025 neu abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge. Eine automatische Umstellung der Verträge unserer Bestandskunden findet nicht statt.

Eine Besonderheit unserer Tarife für die private Altersvorsorge betrifft den Übergang in die Rentenphase: für die Verrentung des Fondsguthabens werden die zum Rentenbeginn gültigen Rechnungsgrundlagen zugrunde gelegt. Bestandskunden, die ab 2025 in die Rentenphase wechseln, werden demzufolge vom höheren Rechnungszins direkt profitieren. Der für die gesamte Rentenbezugszeit gültige Rechnungszins in Höhe von 1 Prozent wird ihnen dann unmittelbar zugutekommen.

Neben den neu ausgestalteten BU-Tarifen  haben wir zum 1. Januar 2025 die Riester-Rentenversicherung reaktiviert und den höheren Rechnungszins auch bei unseren etablierten chancenorientierten Privatrententarifen mit Fondskomponenten (CAI-Tarife) entsprechend berücksichtigt.

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