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Auch auf Immobilien anwendbar So sehen die neuen ESG-konformen Fonds aus

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ESG-Strategiefonds berücksichtigen Nachhaltigkeitskriterien

Werfen wir zunächst einen Blick auf die Strategiefonds: Diese Fonds beziehen ESG-Kriterien systematisch in die Anlageentscheidung ein. Sie formulieren eine Investmentstrategie, die darlegen muss, wie der Fonds die ökologischen und sozialen Eigenschaften, mit denen er wirbt, erreicht. Außerdem muss angegeben werden, welcher Teil der Kriterien bei Ankaufsentscheidungen verbindlich ist und welcher nicht. Des Weiteren muss transparent gemacht werden, wie die Nachhaltigkeitsstrategie laufend im Investment-Prozess umgesetzt wird. Ein Beispiel für Kriterien wäre der Ausschluss bestimmter als ESG-widrig wahrgenommener Tätigkeiten.

Impact-Fonds leisten einen aktiven Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit

Die zweite Kategorie bilden die sogenannten Impact-Fonds. Diese Fonds streben – neben finanzieller Rendite – aktiv ökologische oder soziale Ziele an. Beispiele sind etwa die Reduzierung des CO2-Ausstosses oder im Fall von Wohnimmobilienfonds ein größeres Angebot an bezahlbarem Wohnraum. Anders ausgedrückt: Während die Strategiefonds Nachhaltigkeit berücksichtigen, zielen die Impact-Fonds darauf ab, einen aktiven Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit zu leisten.

Anwendungsbeispiele für Impact-Fonds listet die Offenlegungsverordnung in Artikel 2, Nummer 17 auf: Die wirtschaftliche Tätigkeit der Fonds muss zur Erreichung eines Umweltziels beitragen – gemessen an den Schlüsselindikatoren für Ressourceneffizienz bei der Nutzung von Energie, erneuerbarer Energie, Rohstoffen, für die Abfallerzeugung, und Treibhausgasemissionen oder für die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt etc. Beispiele aus dem Bereich Soziales sind Investitionen, die zur Bekämpfung von Ungleichheiten beiträgt oder den sozialen Zusammenhalt, die soziale Integration und die Arbeitsbeziehungen fördert et cetera.

Die Ausführungen zeigen: Die Vorgaben der EU sind anspruchsvoll. Final beurteilen kann man sie erst, wenn die noch ausstehenden Level-II-Verordnungen vorliegen. Des Weiteren zeichnet sich ab, dass es anfangs vermutlich erst einmal sehr wenige Immobilienfonds am Markt geben wird, die entweder zu den ESG-Strategiefonds oder den Impact-Fonds gehören.


Über die Autorin:
Martina Hertwig ist Steuerberaterin und Partnern bei der Unternehmensberatung Baker Tilly sowie Mitglied des Präsidiums im Zentralen Immobilienausschuss (ZIA), einem Verband der deutschen Immobilienwirtschaft.

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