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Für bis zu 3 Jahre Kindererziehung So teilen Eltern den Renten-Bonus auf

Braut mit Kindern
Braut mit Kindern: Ob die Eltern verheiratet sind oder nicht, spielt bei der Übertragung der Kindererziehungszeit keine Rolle. | Foto: Pexels

Wer Kinder hat, meistert die Erziehung – oft zusätzlich zum Job. Dafür gibt es einen Bonus zur Rente: bis zu drei Jahre Kindererziehungszeit.

Jahresgehalt von bis zu 43.659 Euro

Die Erziehungszeiten werden entweder der Mutter oder dem Vater gutgeschrieben, und zwar zusätzlich zum Arbeitslohn. Für ein Jahr Kindererziehung wird so getan, als hätte der Elternteil 41.541 Euro verdient, rechnet die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover (DRV) vor. Höchstens 85.200 Euro können für die spätere Rente angerechnet werden. Wer mehr als 43.659 Euro verdient – das ist der Differenzbetrag –, muss auf einen Teil der Rentengutschrift verzichten.

„Gerade wenn beide Eltern arbeiten, sollten sie bewusst entscheiden, wer diese Gutschrift erhalten soll“, rät die DRV. Entscheidend sei der Jahresverdienst. Man müsse anhand der Gehaltsabrechnung prüfen, bei wem der Bonus voll oder zum größten Teil angerechnet werden kann.

Drei Kindererziehungsjahre pro Kind bringen derzeit eine Rentenerhöhung von 102,57 Euro. Doch diese gibt es nicht automatisch, sondern nur auf Antrag.

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Diese Fristen gelten

Grundsätzlich wird die Kindererziehungszeit dem Elternteil zugeordnet, der das Kind überwiegend erzogen hat. Da Mütter nach wie vor häufiger die komplette oder den Großteil der Erziehungsarbeit übernehmen, schreibt die DRV die Kindererziehungszeiten zunächst automatisch der Mutter gut.

„Erziehen Mutter und Vater das Kind gemeinsam, ohne dass der Erziehungsanteil eines Elternteils überwiegt, erhält die Mutter die Kindererziehungszeit“, erklärt die für die Sozialversicherungsleistungen zuständige DRV-Sprecherin Daniela Siegl. Überwiegt der Erziehungsanteil des Vaters, erhalte dieser die Zeit auf Antrag. Dieser Antrag sei nicht an Fristen gebunden.

Anders sieht es aus, wenn das Elternpaar die Kindererziehungszeit dem Vater gutschreiben will, obwohl hauptsächlich die Mutter das Kind erzieht. „Dafür braucht es einen weiteren, ergänzenden Antrag“, erklärt Siegl. Die Eltern müssten dann für die Zukunft eine übereinstimmende Erklärung abgeben. Diese Erklärung könne zwar rückwirkend, höchstens jedoch für zwei Kalendermonate, abgegeben werden.

Und macht es einen Unterschied, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht? Nein, sagt Siegl. Als Vater gelte immer der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet war, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist. Um die Kindererziehungszeiten untereinander aufzuteilen brauchen die Eltern also nicht zwangsläufig einen Trauschein.

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