Wie steht es um die Transparenz bei Leistung und Vergütung von Vermittlern? Dieses Thema wurde in der 16. Auflage des AfW-Vermittlerbarometers behandelt. Die Ergebnisse dazu wurden jetzt veröffentlicht. Das sich daraus ablesende Stimmungsbild der Branchenangehörigen bewertet der Verband, der vorrangig unabhängige Makler vertritt, als „erfreulich“.
Vermittler mit beiden Zulassungen schätzen sich am negativsten ein
Auffällig ist, dass ausschließlich als Finanzanlagenvermittler (nach Paragraf 34f Gewerbeordnung) Tätige nach ihrer Selbsteinschätzung transparenter beim Kunden unterwegs sind als ihre Kollegen, welche ausschließlich als Versicherungsvermittler (nach §34d GewO) zugelassen sind. So stimmen 37 Prozent der 34f-Vermittler der Aussage voll zu, dass sie ihren Kunden eine klare Beschreibung ihrer Leistungen und ihres Mehrwerts bieten. Bei den 34d-Vermittlern sind das lediglich 25 Prozent. Bei Branchenvertretern mit beiden Zulassungen sind es sogar nur 23 Prozent.
Und: Während 14 Prozent der Vermittler mit beiden Registrierungen im Vermittlerregister die eigene Transparenz zugleich negativ beurteilen, sind es bei den Vermittlern für Versicherungen nur 10 Prozent und im Kapitalanlagebereich nur 8 Prozent.
Vergütungstransparenz ist größer in der Finanzanlagevermittlung
Dieses Bild wiederholt sich zudem, wenn man nach der Offenlegung der Vermittlervergütung gegenüber den Kunden fragt. Dabei fällt der Vorsprung der 34f-Vermittler noch deutlich größer aus. Drei Viertel (74 Prozent) von ihnen machen ihre Vergütung mehr oder weniger transparent, während dieser Wert bei den Versicherungskollegen lediglich bei 37 Prozent liegt. Entsprechend nehmen fast dreimal so viele 34d- als 34f-Vermittler an, dass ihre Kunden ihre Vergütung nicht oder gar nicht kennen (37 zu 13 Prozent).
„Dieses Ergebnis verwundert natürlich wenig. Im Investmentbereich besteht schon seit mehr als zehn Jahren die Pflicht, die vereinnahmte Provision dem Kunden gegenüber offenlegen - entsprechend den Wohlverhaltensregeln des Wertpapierhandelsgesetzes“, sagt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW.

Noch viel Potenzial bei Servicegebühren
Makler betreuen ihre Kunden in der Regel langfristig, über Produktabschlüsse hinaus. Oft leisten sie dabei überobligatorische Dienste, die über die gesetzlich normierten Maklerpflichten hinaus gehen und nicht mit den üblichen Provisionen abgegolten sind. Für solche Dienstleistungen kann mit den Kunden eine gesonderte Vergütung vereinbart werden. Deshalb fragte der AfW auch nach einer möglichen Vergütung von Betreuungsleistungen.
Auch hier geht die Schere je nach Vertriebsschwerpunkt deutlich auseinander, diesmal mit umgekehrten Vorzeichen. Während nur 27 Prozent der 34f-Vermittler an eine Rechnung denken, tut dies ein mehr doppelt so großer Prozentsatz der 34d-Kollegen (58 Prozent).
Mehrheit arbeitet ohne Honorarrechnung
Folgerichtig hat eine Mehrheit von 54,6 Prozent noch keine Servicevereinbarung mit den Kunden abgeschlossen. Wenn Vermittler aber Honorare erheben, nennen sie Servicegebühren im Bereich Versicherungen (14,7 Prozent), für die Betreuung im Bereich Finanzanlagen (10,6 Prozent) sowie für die Versicherungsvermittlung (10,1 Prozent) am häufigsten.
„Servicevereinbarungen bieten eine sinnvolle wiederkehrende Einkommensquelle für Vermittler und sorgen für eine deutliche höhere Vertragsdichte. Das diesbezügliche Potenzial ist in der Branche noch längst nicht ausgeschöpft“, so Wirth. Die Praxis habe bereits gezeigt, dass Kunden bei der richtigen Argumentation die Mehrwerte goutierten.
Zur Studie: Das jährliche AfW-Vermittlerbarometer wurde zum 16. Mal mittels einer Online-Umfrage im Oktober und November 2023 durchgeführt. Insgesamt 1.077 Teilnehmer beantworteten rund 50 Fragen zu ihrer Tätigkeit, ihrem Einkommen, der Regulierung und anderen aktuellen Fragen. 89,1 Prozent der Befragten haben eine Erlaubnis für die Versicherungsvermittlung, davon beraten rund 90 Prozent im Maklerstatus. 63 Prozent der Umfrageteilnehmer verfügen über die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler. 58 Prozent der Befragten sind keine Mitglieder des AfW.


