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Wohngebäude-Policen So vermeiden Hausbesitzer die Unterversicherung

Von in VersicherungenLesedauer: 2 Minuten
Baustelle Eigenheim
Baustelle Eigenheim: Nach baulichen Maßnahmen am eigenen Haus sollten Kunden von Wohngebäude-Policen ihren Versicherungsschutz prüfen und gegebenenfalls anpassen. | Foto: Skitterphoto
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Durch Homeoffice und Kurzarbeit während der Corona-Pandemie verbringen die Menschen hierzulande deutlich mehr Zeit im eigenen Zuhause. Bevor ihnen die sprichwörtliche Decke auf den Kopf fällt, nehmen viele Eigenheimbesitzer daher nun lange geplante Umbauprojekte an und in ihrer Immobilie endlich in Angriff.

Was aber mancher dabei vergisst: „Bauliche Maßnahmen sollten dem Wohngebäudeversicherer unbedingt mitgeteilt werden“, sagt André Boudon. Denn für Sanierungsmaßnahmen erhalten Versicherte häufig Rabatte beim Beitrag, so der zuständige Geschäftsführer beim Betreiber des Vergleichsportals Check24.

Mit Sanierung doppelt sparen

Wer zum Beispiel in eine neue Dachbedeckung oder Heizungsanlage investiert, senkt nicht nur seine Energiekosten. Die Investition könne sich auch positiv auf den Versicherungsbeitrag auswirken: In einer Beispielberechnung sparen Versicherte mehr als die Hälfte des Jahresbeitrags.

Im günstigsten Tarif für eine Wohngebäudeversicherung zahlen sie statt 235 Euro jährlich nach einer Kernsanierung nur noch 94 Euro. Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Versicherer Nachlässe für Sanierungen gewährt, ist in den jeweiligen Versicherungsbedingungen aufgeführt.

Unterversicherung vermeiden

„Außerdem verhindern sie eine Unterversicherung“, so Boudon weiter. Das passiere schnell, „wenn der tatsächliche Neubauwert des Hauses die Summe übersteigt, zu der es versichert ist. Im Schadensfall kann es dann passieren, dass Versicherte einen Teil aus eigener Tasche bezahlen müssen.“

Viele Versicherer bieten allerdings einen so genannten Unterversicherungsverzicht an, erklärt Boudon. Bei solchen Tarifen verzichtet der Anbieter der Wohngebäude-Police im Schadensfall daauf, eine mögliche Unterversicherung zu prüfen und leistet bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

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