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Volle Steuern erst 2070 So will DGB-Rentenspezialist Doppelbesteuerung vermeiden

Rentnerpaar mit zwei Enkelkindern
Rentnerpaar mit zwei Enkelkindern: Ein DGB-Experte schlägt zwei Maßnahmen vor, um Doppelbesteuerung der Renten insbesondere bei Gering- und Normalverdienern zu vermeiden. | Foto: Pixabay

Ende Mai 2021 gab der Bundesfinanzhof (BFH) zwei Urteile bekannt, die Folgen für derzeitige und vor allem künftige Rentner haben dürften (DAS INVESTMENT berichtete). Das oberste deutsche Finanzgericht wies zwar die Klagen beider Rentner, die sich doppelt besteuert sahen, zum größten Teil ab. Gleichzeitig erklärten die Richter jedoch, dass die Doppelbesteuerung für spätere Rentnerjahrgänge immer wahrscheinlicher wird, da der steuerfreie Anteil der Rente sich bis 2040 kontinuierlich bis auf null verringert.

„Das höchste Risiko einer unzulässigen Doppelbesteuerung ergibt sich für die Generation, die um 2040 in Rente gehen wird“, kommentierte Andreas Patzner, Rechtsanwalt, Steuerberater und Partner bei KPMG in Frankfurt, das Urteil. Denn diese Personen werden ihre Rentenbezüge in vollem Umfang versteuern müssen, können ihre Beiträge aber nur 15 Jahre lang – von 2025 bis 2039, und auch dann nur bis zum Höchstbetrag – in voller Höhe abziehen.

Altersvorsorgeaufwendungen voll absetzbar

In seinen Urteilen forderte der BFH den Gesetzgeber auf, für Steuergerechtigkeit zu sorgen. Daraufhin kündigte das Bundesfinanzministerium an, die unzulässige Doppelbesteuerung in der nächsten Legislaturperiode per Gesetz einzudämmen. Wie dies geschehen soll, legte die Ampel-Regierung kürzlich in ihrem Koalitionsvertrag fest. So sollen unter anderem die Beiträge zur Rentenversicherung ab dem Jahr 2023 voll als Altersvorsorgeaufwendungen absetzbar sind. Derzeit können sie nur zu 94 Prozent abgesetzt werden.

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Außerdem soll der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente nicht mehr um 1 Prozent pro Jahr steigen, sondern nur noch um 0,5 Prozent. Damit verlängert sich der steuerfreie Anteil der Rente bis zum Jahr 2060. Ab diesem Jahr wird dann die Rente erstmals zu 100 Prozent steuerpflichtig und nicht schon im Jahr 2040.

Ingo Schäfer, Rentenspezialist vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), geht noch weiter. In einem Beitrag für die Fachzeitschrift Deutsche Rentenversicherung rät er, den besteuerten Rentenanteil noch langsamer ansteigen zu lassen und so den Zeitraum bis zur vollständigen Besteuerung der Renten bis zum Jahr 2070 zu verlängern. Da die durchschnittliche Versicherungszeit Beschäftigter deutlich über 40 Jahren liege, dürfe die volle Besteuerung der Renten nicht vor 2070 einsetzen, „wenn einzelne Jahrgänge nicht einer systematischen zweifachen Besteuerung ausgesetzt sein sollen", argumentiert der DGB-Fachmann.

Neujustierung des Rentenfreibetrags

Außerdem schlägt Schäfer eine Neujustierung des Rentenfreibetrags vor, der jedem Neurentner-Jahrgang zusteht. Dieser soll sich in den kommenden knapp 50 Jahren stärker an den Veränderungen bei der prozentualen Steuerfreistellung aus der Vergangenheit orientieren und um einen einheitlichen Pauschbetrag ergänzt werden. Als Beispiel nennt Schäfer einen Beschäftigten, der 2030 in Rente geht. Für ihn würde der Rentenfreibetrag nach diesem Modell 13,95 Prozent der individuellen Rente und zusätzlich das 0,5-fache des dann geltenden aktuellen Rentenwerts betragen.

Mit seinem Modell könne für Menschen, die weniger als das 1,5-fache des Durchschnittslohns verdienen, eine zweifache Besteuerung durchgehend vermieden werden, betont der DGB-Experte. Auf der anderen Seite komme es auch nicht zu übermäßigen Steuerausfällen. Allerdings räumt Schäfer ein, dass bei hohen Einkommen eine zweifache Besteuerung in geringem Umfang auftreten dürfte.

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