Volkswirt Johannes Mayr
So will die Ampelkoalition die Rente sichern
Johannes Mayr ist Chefvolkswirt bei Eyb & Wallwitz. Foto: Eyb & Wallwitz
In den kommenden Jahren gehen viele Babyboomer in den Ruhestand. Wie sollen Beitragszahler der gesetzlichen Rentenversicherung das stemmen? Johannes Mayr, Volkswirt bei Eyb & Wallwitz, skizziert die Pläne der Ampelkoalition.
Nach zahlreichen Weiterentwicklungsschritten begannen ab Anfang der 1990er Jahre die Reformen zur Anpassung des Umlageverfahrens an die großen demografischen Trends – Geburtenrückgang und steigende Lebenserwartung. Prominent war insbesondere die Einführung der staatlichen Förderung einer kapitalgedeckten privaten Zusatzvorsorge im Jahr 2001 (Riester-Rente).
In den vergangenen Jahren hat die Politik allerdings weitere Reformschritte in diese Richtung vermieden bzeziehungsweise hat die Finanzlage durch gegenläufige Maßnahmen sogar verschärft. Und dies, obwohl der demografische Druck seit langem anhand der Bevölkerungspyramide nahezu exakt vorhersehbar war.
So ist der Altersquotient...
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Nach zahlreichen Weiterentwicklungsschritten begannen ab Anfang der 1990er Jahre die Reformen zur Anpassung des Umlageverfahrens an die großen demografischen Trends – Geburtenrückgang und steigende Lebenserwartung. Prominent war insbesondere die Einführung der staatlichen Förderung einer kapitalgedeckten privaten Zusatzvorsorge im Jahr 2001 (Riester-Rente).
In den vergangenen Jahren hat die Politik allerdings weitere Reformschritte in diese Richtung vermieden bzeziehungsweise hat die Finanzlage durch gegenläufige Maßnahmen sogar verschärft. Und dies, obwohl der demografische Druck seit langem anhand der Bevölkerungspyramide nahezu exakt vorhersehbar war.
So ist der Altersquotient – vereinfacht gesagt die Anzahl der von 100 Beitragszahlern zu finanzierenden Rentnern – von 13 im Jahr 1950 auf 22 im Jahr 2000 gestiegen und hat 2020 – wie in den Projektionen Anfang der 1990er Jahre vorhergesagt – bereits 35 erreicht. Bis 2035 steht uns nun ein Sprung auf 46 bevor und in den 20 Jahren danach wird die Marke von 50 überschritten. Als Renteneintrittsalter wird dabei bereits 67 Jahre unterstellt. Tatsächlich liegt das effektive Renteneintrittsalter derzeit bei 62,3 Jahren.
Verantwortlich für den Anstieg des Altersquotienten sind vor allem drei Entwicklungen. Der starke Schub bis 2035 wird durch die Babyboomer verursacht, also die geburtenstarken Jahrgänge der 1960er Jahre, die zu dieser Zeit das Renteneintrittsalter erreichen. Gleichzeitig und auch darüber hinaus wird die Entwicklung der Beitragszahler durch die geringe Geburtenrate belastet. Lag diese Anfang der 1950er Jahre noch bei 2,2 (Geburten je Frau), so ist sie bis in die 1970er Jahre auf 1,4 gesunken. Der leichte Anstieg ab 2010 auf aktuell knapp 1,6 reicht dabei für eine Stabilisierung nicht aus (rechnerisch muss die Quote knapp über 2 liegen, um die Bevölkerung konstant zu halten). Die Migration kann diesen Effekt nicht annähernd ausgleichen. Parallel dazu erhöht die fast linear steigende Lebenserwartung bei unverändertem Renteneintrittsalter die Verweildauer in der Rente.
Grundlegende Reform des Umlageverfahrens notwendig, politisch aber schwierig
Um die Finanzierung des bestehenden Umlagesystems zu sichern, stehen grundsätzlich drei Reformansätze zur Verfügung, welchen die Politik zuletzt aber enge Grenzen gesetzt hat beziehungsweise sogar jeweils Maßnahmen in die Gegenrichtung beschlossen hat:
- Erhöhungen der Rentenbeiträge
- Absenkung der Rentenleistungen
- Anhebung des Renteneintrittsalters
Am größten wäre der Effekt einer Indexierung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung. Der wissenschaftliche Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums hat dabei ein Verhältnis von 1:2 ins Spiel gebracht, das heißt bei einem Anstieg der Lebenserwartung um 12 Monate wird das Renteneintrittsalter um 8 Monate verschoben, die Verweildauer in der Rente steigt um 4 Monate.
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