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Von in NewsLesedauer: 3 Minuten
Bundesminister Hubertus Heil (Arbeit und Soziales, SPD) und Robert Habeck (Wirtschaft und Klimaschutz, Bündnis 90/Die Grünen)
Bundesminister Hubertus Heil (Arbeit und Soziales, SPD) und Robert Habeck (Wirtschaft und Klimaschutz, Bündnis 90/Die Grünen): Statt das Renteneintrittsalter zu erhöhen wolle man ältere Beschäftigten mit finanziellen Anreizen zum Weiterarbeiten motivieren. | Foto: Imago Images / Bernd Elmenthaler
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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Formulierungshilfe beschlossen, um das Arbeiten im Alter attraktiver zu machen. Man schaffe weitere finanzielle Anreize für Beschäftigte, die freiwillig länger arbeiten und ihr Wissen und Können weiter freiwillig einbringen möchten, erklärt der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil (SPD). Die von Verbänden wie beispielsweise dem BVK vorgeschlagene Erhöhung des Renteneintrittsalter werde es hingegen nicht geben, so Heil.

Doch wie sollen ältere Mitarbeiter zum Bleiben motiviert werden? Das Bundeskabinett nennt hierfür vier Maßnahmen:

1. Einschränkung des sogenannten Vorbeschäftigungsverbots ab Erreichen der Regelaltersgrenze

Das Vorbeschäftigungsverbot besagt, dass ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nicht erneut befristet beschäftigen darf, wenn dieser zuvor schon unbefristet bei ihm gearbeitet hatte. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, künftig auch befristet zu ihrem bisherigen Arbeitgeber zurückkehren dürfen.

2. Einführung eines „Sockelbetrags“, der nicht auf die Hinterbliebenenrente angerechnet wird

Erwerbseinkommen und kurzfristiges Erwerbsersatzeinkommen sollen künftig bis zu einem Betrag von aktuell 538 Euro im Monat, dem sogenannten „Sockelbetrag“, bei der Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes nicht berücksichtigt werden. Damit erhöhe man die Anreize für Hinterbliebene, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder auszuweiten, heißt es vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). „Im Ergebnis bleibt damit eine Vollzeittätigkeit zum gesetzlichen Mindestlohn bei Bezug einer Hinterbliebenenrente regelmäßig anrechnungsfrei“, heißt es vom Ministerium.

3. Beschäftigte im Rentenalter sollen Arbeitgeberbeiträge zur Renten- und Arbeitslosen­versicherung ausbezahlt bekommen

Arbeitgeber sollen künftig ihre Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung, die sie für ältere Beschäftigte zahlen müssten, direkt an diese überweisen – zusätzlich zum Arbeitslohn. „Das entspricht mehr als 10 Prozent des monatlichen Bruttolohns und ist ein erheblicher Anreiz zur Weiterarbeit“, erklärt Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Die Grünen). Damit sollen mehr Ältere statt einer geringfügigen eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben.

4. Einführung einer Rentenaufschubprämie

Wer seinen Renteneintritt über die Regelaltersgrenze hinaus aufschiebt und mindestens ein Jahr einer mehr als geringfügigen versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nachgeht, kann künftig, anstelle der monatlichen Zuschläge, eine Einmalzahlung – die sogenannte Rentenaufschubprämie – in Anspruch nehmen. „Damit erhöhen wir die Anreize für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze“, heißt es vom Bundeskabinett.

 

„Die beschlossenen Maßnahmen sind aufgrund des fortschreitenden demographischen Wandels wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands, denn wir können nicht auf das Wissen, Können und die Erfahrung Älterer verzichten, die noch weiterarbeiten wollen“, erklärt Habeck.

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