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Sofortrenten in der Kritik Plus für das Alter

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Für Lebensversicherungen und Ansparrenten dürfen Assekuranzen nur noch Abschluss- und Vertriebskosten in Höhe von 2,5 Prozent der Beitragssumme berechnen – verteilt auf die ersten fünf Jahre. So will es der Gesetzgeber. „Verbraucher mit einer Sofortrente werden gegenüber denjenigen mit einer klassischen Lebens- oder Rentenversicherung spürbar benachteiligt“, kritisiert Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Geringer Anteil im Neugeschäft

Was sagen Versicherer zu den Vorwürfen? „Wir bewegen uns im gesetzlichen Rahmen. Der Anteil von Sofortrenten an unserem Neugeschäft ist gering. Gerade einmal ein Dutzend Vermittler hat bei uns Kunden für Sofortrenten“, heißt es von der Lebensversicherung von 1871. Matthias Sattler, Vertriebsleiter der Alten Leipziger Lebensversicherung, verweist auf Beratungskosten, die beim Abschluss von Sofortrenten entstehen: „Ist Hilfe unerwünscht, bieten wir auch Nettotarife an. Im Modellfall der Verbraucherzentrale für die 65-jährige Person, die 50.000 Euro verrenten will, entstehen dann einmalige Kosten in Höhe von nur 268 Euro. Das Risiko liegt beim Kunden.“

Beratung steigert Kosten

Experten der Allianz Lebensversicherung nehmen Bezug auf die Gesamtkostenquote ihrer Sofortrente, um sich gegen die Kritik der Verbraucherzentrale zu wehren: „Will eine 65-jährige Person für 20 Jahre 50.000 Euro verrenten lassen, beläuft sich die Summe auf nur 0,59 Prozent“, heißt es von der Assekuranz. Die Gesamtkostenquote einer Versicherung zeigt, wie Kosten die jährliche Rendite mindern.

Die HDI Versicherung kritisiert ihrerseits die Methodik der Verbraucherschützer: „Sie vergleichen nur Kosten und berücksichtigen keine Leistungen. Entscheidend ist jedoch, mit welchen Leistungen Kunden rechnen können.“ Außerdem erlaube eine Stichprobe unter fünf Gesellschaften von über 80 Lebensversicherern kein umfassendes Urteil. Auch hinke der Vergleich zwischen Sofortrenten und aufgeschobenen Lebensversicherungen, da die Produkte unterschiedliche Bedürfnisse erfüllen. Bei der aufgeschobenen Rentenversicherung zahlen Versicherte im Gegensatz zur Sofortrente über Jahre regelmäßig Beiträge. Das angesparte Kapital schütten Versicherungen ab vereinbartem Rentenbeginn aus.

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