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Solar-Förderung gekürzt

Quelle: Fotolia
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Der Bundestag hat gegen die Stimmen der Opposition die Änderung des Erneuerbare- Energie-Gesetzes (EEG) beschlossen. Der Bundesrat ist nicht zustimmungspflichtig. Er wird sich zwar Anfang Juni mit den Regelungen befassen. Ein möglicher Einspruch mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit gilt jedoch als ausgeschlossen.

Die Änderungen: Vom 1. Juli an werden Solaranlagen auf Ackerflächen nicht mehr gefördert. Und die Einspeisevergütung für Solarstrom sinkt um 11 bis 16 Prozent. Konkret: Für Strom von Dachanlagen, der ins Netz eingespeist wird, sinkt die Vergütung um 16 Prozent, für Freiflächen um 15 Prozent und für Militärgelände sowie Müllbrachen um 11 Prozent.

Wer seinen Strom von Dach zu einem hohen Teil (mindestens 30 Prozent) selbst verbraucht, kann seinen wirtschaftlichen Vorteil auf 8 Cent je Kilowattstunde verbessern.

Bundesumweltminister Norbert Röttgen hält die Kürzungen angesichts der deutlich billiger gewordenen Solarmodule für angemessen. Die Branche müsse sich dem Wettbewerb mit asiatischen Herstellern stellen. „Unsere Losung heißt Innovation statt Subvention", so Röttgen. „Auch die Kosten, die wir den Stromkunden aufbürden, müssen unter Kontrolle gehalten werden."

Hintergrund: Die auf 20 Jahre garantierten Abnahmepreise für Solar-Strom liegen noch deutlich über dem Marktpreis für konventionellen Strom und werden durch eine Umlage auf alle Verbraucher bezahlt. Dies habe die Verbraucher 2009 rund vier Milliarden Euro gekostet, so der Minister.

Die Opposition hingegen wirft der Regierung Kahlschlag und Kampf gegen eine Zukunftsenergie vor. „Das gefährdet die Entwicklung der Technologie, das gefährdet viele tausend Arbeitsplätze", so der umweltpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Matthias Miersch.

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