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in AltersvorsorgeLesedauer: 3 Minuten

Kapitalpuffer deutscher Lebensversicherer „Solvenzlage nachweislich besser als vom BdV dargestellt“

Die coronabedingten Verwerfungen an den Kapitalmärkten haben erwartbar ihre Spuren auch in den Solvenzkennzahlender deutschen Lebensversicherer hinterlassen. Nichtsdestotrotz ist die Marktsituation aus aktuarieller Sicht weiterhin sehr stabil, da die Unternehmen unter anderem mit dem Aufbau der Zinszusatzreserve bereits seit 2011 Vorsorge für derartige Extremsituationen betreiben und die Übergangsmaßnahmen von Solvency II maßgeblich zur Stabilisierung der Branche beigetragen haben.

„Kein Kunde muss sich Sorgen um seine Lebensversicherung machen. Die garantierten Leistungen sind gesichert. Das geht auch aus Prognoserechnungen der Bafin hervor“, kommentiert Jörg Asmussen vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine aktuelle Warnung des Bunds der Versicherten (BdV).
„Die Solvenzlage der deutschen Lebensversicherer ist nachweislich besser als vom BdV dargestellt. Die Methodik ist zudem willkürlich, denn der BdV stützt seine Aussagen zur Lebensversicherung nicht auf die durch Solvency II gesetzlich vorgegebene, sondern auf eine von Zielke Research Consult selbst ermittelte ‚reine‘ Solvenzquote.
Diese ist um Übergangsmaßnahmen bereinigt, obwohl diese integraler Bestandteil von Solvency II sind und europaweit genutzt werden. Zudem sind in dieser selbst definierten Solvenzquote fälschlicherweise auch die Effekte dauerhaft anwendbarer Anpassungen wie das ‚Volatility Adjustment‘ nicht enthalten“, so der GDV-Hauptgeschäftsführer. Grafik: DAS INVESTMENT

Die Übergangsmaßnahmen sind ein elementarer Bestandteil des seit 2016 gültigen Aufsichtsregimes Solvency II, wodurch es für jedes Unternehmen genau eine offizielle Solvency-II-Kennzahl gibt. Berechnungen sogenannter „reiner Solvenzquoten“ ohne Berücksichtigung der Übergangsmaßnahmen sind vor diesem Hintergrund aufsichtsrechtlich keine validen Kennzahlen und können sogar zu Fehlinterpretationen führen.

Kein Zeichen von Schwäche

Aus aktuarieller Sicht darf die Verwendung der Übergangsmaßnahmen nicht als Zeichen von Schwäche verstanden werden. Sie ist vielmehr das Ergebnis einer sorgfältigen Risikoanalyse und Unternehmensstrategie. Die bewusste Entscheidung für die Nutzung von Übergangsmaßnahmen ermöglicht eine laufende und ressourcenschonende Verbesserung der Risikotragfähigkeit, die dem langfristigen Charakter des Lebensversicherungsgeschäfts entspricht. Sie ist im Sinne eines kollektiven Verbraucherschutzes zu begrüßen. Ein prozyklisches Verhalten und die Umsetzung von Maßnahmen, zum Beispiel auf Seiten der Kapitalanlage, zum Nachteil der Versicherten können dadurch vermieden werden.

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Richtig ist aber auch, die deutschen Lebensversicherer mit ihren sozialpolitisch gewünschten langfristigen Garantien müssen bis spätestens 2032 alle Anforderungen von Solvency II ohne die Anwendung der Übergangsmaßnahmen erfüllen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) wird genau beobachten, wie gut die Versicherungen dieser existenziellen Aufgabe nachkommen und zweifellos gegebenenfalls im Rahmen ihrer Kompetenz regulierend eingreifen. Diese brancheninterne Hygiene ist aus aktuarieller Sicht auch absolut notwendig, um die langfristige Stabilität des gesamten Versicherungswesens auf dem heutigen hohen Niveau gerade im Interesse der Kundinnen und Kunden weiterhin sicherzustellen.


Über den Autor:

Herbert Schneidemann, DAV

Herbert Schneidemann ist seit 2007 für die Bayerischen Beamten Versicherungen tätig. 2008 stieg er dort in den Vorstand auf und übernahm Anfang 2012 den Vorsitz der Vorstände der Versicherungsgruppe. Dem Vorstand der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) gehört Schneidemann seit 2016 an. In den vergangenen zwei Jahren war er der Stellvertreter des bisherigen Vorstandsvorsitzenden Guido Bader, dessen Amt er Ende April übernahm.

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