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Von in NewsLesedauer: 3 Minuten
Blitze an der Autobahn A14 im Raum Leipzig
Blitze an der Autobahn A14 im Raum Leipzig: Das Tief Lambert brachte starken Regen, Wind und Gewitter mit sich. | Foto: Imago Images / Christian Grube
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Die Sommerstürme „Lambert“ und „Kay“, die vom 19. bis 23. Juni über weite Teile Deutschlands wüteten, haben schwere Schäden vor allem durch Hagel und Starkregen verursacht. Die versicherten Schäden an Häusern, Hausrat, Gewerbe- und Industriebetrieben sowie an Kraftfahrzeugen schätzen Versicherer auf rund 740 Millionen Euro. Das teilt der Versichererverband GDV mit.

350 Millionen Euro Kfz-Schäden

Davon zahlen die Sachversicherer laut GDV rund 250 Millionen Euro für Sturm- und Hagelschäden und etwa 140 Millionen Euro für weitere Naturgefahren wie Starkregen und Überschwemmung. Auf die Kraftfahrtversicherer entfallen demnach rund 350 Millionen Euro.

„Unwetter in dieser Größenordnung erleben wir alle zwei bis drei Jahre“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Manchmal kommt es allerdings noch schlimmer. So richtete im Juli 2021 die Sturzflut Bernd einen Schaden von 8,2 Milliarden Euro an. Betroffen von der Unwetterfront waren vor allem Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Aber auch in Bayern und Sachsen richtete Starkregen schwere Schäden an.

GDV fordert Baustopp in Überschwemmungsgebieten

Von Bund und Ländern fordert Asmussen „verbindliche Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung“. Dazu zählt der GDV-Chef etwa klimaangepasstes Planen, Bauen und Sanieren, ein Baustopp in Überschwemmungsgebieten und eine Verringerung der Flächenversiegelung. „Gesetzesvorhaben des Bundes können hier wichtige Weichen stellen, etwa die laufende Baurechtsreform und die diskutierten Änderungen der Musterbauordnung“, so Asmussen.

 

 

Die Verbraucherschützer vom BdV sowie Experten wie zum Beispiel Marcel Thum, Direktor des Ifo Instituts in Dresden, fordern darüber hinaus eine Elementarschaden-Versicherungspflicht. Im vergangenen Jahr schien sie nur noch eine Frage der Zeit zu sein. Erst räumten die Justizminister mehrerer Bundesländer auf ihrer Frühjahrstagung verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Pflichtversicherung aus. Im Juni 2022 stimmten dann auch die Ministerpräsidenten der Bundesländer der Versicherungspflicht zu. Man bekenne sich „erneut zum Ziel der Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden“, hieß es im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz.

Im Dezember 2022 trafen sich die Vertreter der Länder mit Bundeskanzler Olaf Scholz, um gemeinsam einen konkreten Gesetzesvorschlag auszuarbeiten. Doch es scheiterte am Widerstand aus der FDP: Der Bundesjustizminister Marco Buschmann hatte dem Vorhaben eine Absage erteilt.

Er wolle Immobilienbesitzer nicht per Gesetz zum Abschließen einer Versicherung gegen Elementarschäden zwingen, argumentierte Buschmann. „In einer Zeit höchster finanzieller Belastungen privater Haushalte sollten wir von allem die Finger lassen, was Wohnen und Leben in Deutschland noch teurer macht“, sagte er. Denn die höheren Kosten, die den Eigentümern durch eine Pflichtversicherung entstünden, würden auch „an Mieter durchgereicht werden“.

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