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Von Grundsicherung abgezogen Sozialamt nimmt Rentner Geburtstagsgeschenk weg

Ein E-Bike
Ein E-Bike: Das Sozialamt zog einem Rentner Geld, das er für den Kauf eines E-Bikes geschenkt bekommen hatte, von der Grundsicherung ab. | Foto: Unsplash.com
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Hans ist Rentner. Da seine Rente nicht zum Leben reicht, wird sie durch die Grundsicherung aufgestockt. Zu seinem 70. Geburtstag wollten Freunde und Familie ihm eine große Feier schenken. Doch nachdem die Corona-Pandemie die Party-Pläne durchkreuzte, schenken sie ihm stattdessen ein E-Bike. Schließlich braucht er diesen, da sein Auto kaputtgegangen ist.

Insgesamt 1.600 Euro kommen zusammen. Das Geld überweisen die Schenker an Hans, damit er sich das Geschenk selbst kauft – was er kurze Zeit später auch tut. Doch dann kommt eine unangenehme Überraschung. Das Sozialamt erfährt von dem Geschenk und zieht den gesamten Betrag – abzüglich 50 Euro Freibetrag – von seinen Grundsicherungsbezügen ab. Dass das E-Bike bereits gekauft und nicht ohne Wertverlust wieder verkauft werden kann, berücksichtigte der Sachbearbeiter dabei nicht.

„Wieso darf ein Rentner kein Geschenk bekommen?“, empört sich Helena Steinhaus, die den Fall auf Twitter öffentlich gemacht hat. Schließlich wäre es ihm auch nicht abgezogen worden, hätte die Familie ihm das E-Bike direkt überreicht, gibt die Gründerin von Sanktionsfrei, eines Lobby-Verbands für Hartz-IV-Empfänger zu bedenken.

Auch Hans sah nicht ein, warum er wegen eines Geschenks monatelang den Gürtel enger schnallen soll. Seine Anwältin legte Widerspruch beim Sozialgericht ein. Es habe sich bei dem Geldgeschenk um eine zweckgerichtete Zuwendung gehandelt, die nicht als Einkommen verrechnet werden dürfe, so ihre Begründung. Außerdem sei es eine einmalige Zuwendung und dazu noch zu einem Jubiläum gewesen. Deren Anrechnung wäre daher „grob unbillig".

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Doch die Sozialrichter konnte sie damit nicht überzeugen. Nach Auffassung des Sozialgerichts könnten Zuwendungen sowohl als Geld- als auch als Sachleistungen berücksichtigt werden, berichtet WAZ.de.

Altersarmut wird ein noch größeres Thema werden“

Auch auf die Frage, wie der Rentner nun ohne Verkauf des Bikes unter Wert seinen Lebensunterhalt bestreiten soll, hatte das Sozialgericht laut WAZ.de eine Antwort parat. „Praktisch stehen dem Kläger trotz Fahrradkauf Möglichkeiten zu Verfügung, mithilfe des Fahrrads Einnahmen zu erwirtschaften, mit welchen er für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann“, zitiert das Online-Portal aus der Urteilsbegründung. Ein möglicher Wertverlust des Fahrrads und die Notlage des Rentners seien eigenverschuldet.

„Armen Menschen werden sogar Geschenke unmöglich gemacht“, kritisiert Steinhaus. Ihr Fazit: „Altersarmut betrifft uns alle und wird in Zukunft ein noch größeres Thema werden“.

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