Sozialversicherung Bundeskabinett beschließt: Sozialversicherungsgrenzen klettern 2025 kräftig
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit relativ hohen Einkommen hierzulande müssen ab dem kommenden Jahr tiefer in die Tasche greifen. Das Bundeskabinett hat die Beitragsbemessungsgrenzen für 2025 beschlossen. Die wichtigste Neuerung: Der Wert für die gesetzliche Rentenversicherung gilt erstmals einheitlich in ganz Deutschland.
Neue Einkommensgrenze für den PKV-Wechsel
Der Wechsel in die private Krankenversicherung wird 2025 schwieriger. Arbeitnehmer müssen künftig mindestens 6.150 Euro monatlich verdienen, um die gesetzliche Krankenkasse verlassen zu können. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt damit von 69.300 auf 73.800 Euro.
Auch die monatlichen Höchstbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung klettern nach oben. Die Beitragsbemessungsgrenze erhöht sich von 5.175 auf 5.512,50 Euro. Dieser Wert gilt bundesweit einheitlich und entspricht einem Jahreseinkommen von 66.150 Euro.
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Rentenversicherung 2025: Ende der Ost-West-Teilung
Ein historischer Schritt erfolgt in der Rentenversicherung: 35 Jahre nach der Wiedervereinigung verschwindet die Ost-West-Teilung. Ab 2025 gilt in ganz Deutschland eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 8.050 Euro. Das entspricht einer Steigerung um 500 Euro im Westen und 600 Euro im Osten.
Für Versicherungsvermittler bedeutet dies konkrete Änderungen in der PKV-Beratungspraxis. Die Beratung zur Vollversicherung wird seltener relevant, da weniger Arbeitnehmer die Wechselgrenze überschreiten. Gleichzeitig könnten höhere GKV-Beiträge die Nachfrage nach ergänzenden privaten Zusatzversicherungen steigern.
Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung steigt ebenfalls deutlich – von 45.358 auf 50.493 Euro im Jahr. Dieser Wert ist besonders für die Berechnung der späteren Rentenansprüche wichtig. Für Beschäftigte in der knappschaftlichen Rentenversicherung gelten höhere Grenzen. Hier steigt der Höchstwert einheitlich auf 9.900 Euro monatlich.