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Sparkassenpräsident Helmut Schleweis „Provisionsbasierte Beratung muss möglich bleiben“

in AltersvorsorgeLesedauer: 1 Minute
Nur provisionsgestützte Beratung gewähre allen Menschen Zugang zu Beratung, sagt DSGV-Präsident Helmut Schleweis.
Nur provisionsgestützte Beratung gewähre allen Menschen Zugang zu Beratung, sagt DSGV-Präsident Helmut Schleweis. | Foto: DSGV

Der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV), Helmut Schleweis, hat eine Lanze für die provisionsbasierte Finanzberatung gebrochen: Für Beratung solle es kein „Eintrittsgeld“ geben, forderte Schleweis in einer Rede vor geladenen Gästen auf der Feier zum 100-jährigen Bestehen der Dekabank. Jeder Verbraucher solle die Möglichkeit haben, sich zu Wertpapieren beraten zu lassen – auch Kunden mit einem nur geringen Einkommen. Wenn dafür ein gesondert ausgewiesenes Honorar fällig werde, hielte das viele Menschen davon ab, sich Hilfe bei einem Profi zu holen.

Gerade in Niedrigzinszeiten sei es wichtig, zwecks Vermögensbildung Geld auch am Kapitalmarkt anzulegen. Wer sein Einkommen aufs Sparkonto lege, verschenke wertvolle Möglichkeiten. Seine Mahnung verknüpfte Schleweis mit einem Appell in eigener Sache: Politiker und Regulierungsbehörden sollten den Sparkassen die flächendeckende und provisionsbasierte Beratung nicht erschweren.

Provisionen mit Hindernissen

Auf europäischer Ebene zeigen die Zeichen in Richtung honorarbasierter Beratung im Finanzbereich. Die seit Jahresbeginn wirksame europäische Richtlinie Mifid II verbietet zwar keine Provisionen, knüpft den Empfang allerdings an Bedingungen: Provisionen sollen die Qualität der Beratung verbessern und dürfen nicht als Gewinn vereinnahmt werden. Vertreter verschiedener Interessengruppen beklagen ein „Provisionsverbot durch die Hintertür“, das durch europäische Vorgaben und deren nationale Ausgestaltung entstehe und Geschäftsmodelle bedrohe.

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Sparkassen sind wie andere nach deutschem Kreditwesengesetz regulierte Finanzunternehmen direkt von den Mifid-II-Regeln betroffen.

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