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SPD Bayern zur Bafin-Aufsicht Antwort auf Brandbrief von 34f-Vermittler

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„Sehr geehrter Herr Heißwolf,

im Auftrag von Alexandra Hiersemann, MdL, darf ich mich für Ihre E-Mail vom 27.03.2020 bedanken und Ihnen folgendes mitteilen.

Ihre in einzelnen Punkten sehr kritische und insgesamt klar ablehnende Haltung gegenüber einer Übertragung der Aufsicht über die Branche der Vermittler von Finanzanlagen und Anlageberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), anstelle der bislang zuständigen Gewerbeaufsicht, hat Frau Hiersemann mit Interesse gelesen und sich auch mit den zuständigen fachpolitischen Sprechern der Partei ausgetauscht.

Für die von Ihnen angesprochene Thematik hat Frau Hiersemann Verständnis, jedoch liegt die Gesetzgebungskompetenz auf Bundesebene und nicht beim Bayerischen Landtag. Der Entwurf der Bundesregierung für ein „Gesetzes zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“ (Stand 6. März 2020) liegt ja mittlerweile vor.

Ebenso liegen im Rahmen der Verbändeanhörung über 20 Stellungnahmen von Verbänden, Interessengruppen und berufsständischen Organisationen zum Gesetzentwurf vor und haben somit bereits Eingang in das Gesetzgebungsverfahren gefunden. Einige der Stellungnahmen enthalten die von Ihnen vorgetragenen, klar ablehnenden Positionen.

Zu guter Letzt noch folgende Anmerkung: Der von Ihnen kritisierte Gesetzentwurf wird von anderer Seite dagegen begrüßt und teilweise für noch nicht weitgehend genug empfunden. So positioniert sich beispielsweise die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) ausdrücklich positiv gegenüber dem Gesetzentwurf, kritisiert aber zudem, dass viele der Maßnahmen aus Sicht des Verbraucherschutzes immer noch nicht weit genug gehen.

Sollten Sie als Unternehmer aufgrund der Corona-Pandemie auf Hilfe angewiesen sein, können Sie auf die Soforthilfen für Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe der Bay. Staatsregierung zurückgreifen:

https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

In diesem Sinne hofft Frau Hiersemann Ihnen ihre Position zu Ihrem Anliegen deutlich gemacht zu haben und wünscht Ihnen – auch und gerade in dieser angespannten Zeit – weiterhin alles Gute und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen"

Die Bafin-Aufsicht für Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach Paragraf 34f GewO und Honorar-Finanzanlagenberater (Paragraf 34h GewO) ist als Gesetzesprojekt mittlerweile auf den Weg gebracht. Im Februar passierte ein entsprechender Gesetzentwurf das Bundeskabinett. Im Verlauf dieses Jahres müssen nun noch Bundestag und Bundesrat zustimmen.

Das neue Aufsichtsregime soll laut derzeitigem Plan 2021 starten.

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