S&P’s Euro-Bomb: Wie ein Zitat die Finanzwelt schockt
Das Papier trägt den wundervollen Namen: „Weak-link approach for composite government issuance with several payment responsibilities“. Auf Deutsch etwa: „Schwächstes-Glied-Ansatz für gebündelte Staatsanleihen mit geteilter Rückzahlungsverpflichtung”. Es kommt aus dem Hause der Rating-Agentur Standard & Poor’s (S&P) und enthält eine Arbeitsgrundlage für Anleihen, die mehrere Staaten gemeinsam ausgeben. Datiert auf den 29. Mai 2009. Über zwei Jahre alt.
Jetzt ist der Inhalt dieser Richtlinie in die Schlagzeilen geraten, nur weil Moritz Krämer sie auch auf die möglichen Euro-Bonds anwenden würde. „Wenn wir einen Euro-Bond haben, bei dem Deutschland 27 Prozent garantiert, Frankreich 20 Prozent und Griechenland 2 Prozent, dann läge das Rating dieses Bonds bei CC, was der Kreditwürdigkeit Griechenlands entspricht“, zitieren Medien den Leiter des Länderbereichs Europa bei S&P.
Die Wellen in den Medien schlagen hoch. Der groteske Höhepunkt aus dem Hause Axel Springer: „Ramschstatus für Deutschland durch Euro-Bonds?“, fragt „Welt-Online“. Dabei vergisst der Autor ein paar Details. Zum Beispiel, dass Krämers Äußerung sich nur auf ein Rating für den Euro-Bond selbst und nicht auf generelle Länder-Ratings bezieht. Denn S&P bewertet einerseits Schuldner mit Länder-Ratings, andererseits aber auch einzelne Emissionen mit Anleihe-Ratings. Bekäme also der Euro-Bond ein CC, wäre das Länder-Rating von Deutschland noch lange nicht in Gefahr. Im Gegenteil: Da Deutschland nur für 27 Prozent geradestehen bräuchte, würde sein Rating sogar etwas geschont.
Das Brimborium um Krämers Äußerung wäre überflüssig, wäre die eingangs genannte S&P-Richtlinie zuvor bekannt gewesen. Denn hier steht drin, dass sich bei Anleihen mit mehreren Schuldnern das Rating nach dem Länder-Rating des schwächsten Schuldners richtet. Aber nur, wenn jeder Schuldner einen bestimmten Teil garantieren muss.
Kleinlich aber konsequent
Das ist nicht einmal unlogisch. Denn eine Anleihe gilt schon dann als ausgefallen, wenn nur ein Teil nicht zurückgezahlt wird („Selective Default“ = „Teilausfall“). Da reichen auch schon die 2 Prozent von Griechenland, dem schwächsten Glied in der Kette. Das klingt kleinlich, ist aber konsequent. Denn irgendwo muss S&P die Grenze ziehen. Ein bisschen Ausfall ist da keine Option.
Deshalb schlägt Krämer auch vor, die Anleihen anders zu strukturieren, lehnt aber zugleich einen Beratungsauftrag ab. Das sei nicht S&P’s Aufgabe.
Krämer steuert damit die Diskussion trotzdem, indem er eine mögliche Bauart der Euro-Bonds indirekt ausschließt. Denn eine Teilhaftung werden Euro-Bonds nun auf keinen Fall bekommen. Mit einem CC-Rating würde sie niemand kaufen – die meisten nicht wollen und viele auch nicht dürfen. Dafür ist die Bedeutung der Ratings auf dem Markt zu groß. Die Rendite wäre sehr hoch, der Bond würde sein Ziel Nummer 1 verfehlen: Die Zinslast der schwachen Schuldner zu senken.
Euro-Bonds können also nur noch mit Gesamt- und Kompletthaftung aller Beteiligten aufgelegt werden.
Oder gar nicht.
Jetzt ist der Inhalt dieser Richtlinie in die Schlagzeilen geraten, nur weil Moritz Krämer sie auch auf die möglichen Euro-Bonds anwenden würde. „Wenn wir einen Euro-Bond haben, bei dem Deutschland 27 Prozent garantiert, Frankreich 20 Prozent und Griechenland 2 Prozent, dann läge das Rating dieses Bonds bei CC, was der Kreditwürdigkeit Griechenlands entspricht“, zitieren Medien den Leiter des Länderbereichs Europa bei S&P.
Die Wellen in den Medien schlagen hoch. Der groteske Höhepunkt aus dem Hause Axel Springer: „Ramschstatus für Deutschland durch Euro-Bonds?“, fragt „Welt-Online“. Dabei vergisst der Autor ein paar Details. Zum Beispiel, dass Krämers Äußerung sich nur auf ein Rating für den Euro-Bond selbst und nicht auf generelle Länder-Ratings bezieht. Denn S&P bewertet einerseits Schuldner mit Länder-Ratings, andererseits aber auch einzelne Emissionen mit Anleihe-Ratings. Bekäme also der Euro-Bond ein CC, wäre das Länder-Rating von Deutschland noch lange nicht in Gefahr. Im Gegenteil: Da Deutschland nur für 27 Prozent geradestehen bräuchte, würde sein Rating sogar etwas geschont.
Das Brimborium um Krämers Äußerung wäre überflüssig, wäre die eingangs genannte S&P-Richtlinie zuvor bekannt gewesen. Denn hier steht drin, dass sich bei Anleihen mit mehreren Schuldnern das Rating nach dem Länder-Rating des schwächsten Schuldners richtet. Aber nur, wenn jeder Schuldner einen bestimmten Teil garantieren muss.
Kleinlich aber konsequent
Das ist nicht einmal unlogisch. Denn eine Anleihe gilt schon dann als ausgefallen, wenn nur ein Teil nicht zurückgezahlt wird („Selective Default“ = „Teilausfall“). Da reichen auch schon die 2 Prozent von Griechenland, dem schwächsten Glied in der Kette. Das klingt kleinlich, ist aber konsequent. Denn irgendwo muss S&P die Grenze ziehen. Ein bisschen Ausfall ist da keine Option.
Deshalb schlägt Krämer auch vor, die Anleihen anders zu strukturieren, lehnt aber zugleich einen Beratungsauftrag ab. Das sei nicht S&P’s Aufgabe.
Krämer steuert damit die Diskussion trotzdem, indem er eine mögliche Bauart der Euro-Bonds indirekt ausschließt. Denn eine Teilhaftung werden Euro-Bonds nun auf keinen Fall bekommen. Mit einem CC-Rating würde sie niemand kaufen – die meisten nicht wollen und viele auch nicht dürfen. Dafür ist die Bedeutung der Ratings auf dem Markt zu groß. Die Rendite wäre sehr hoch, der Bond würde sein Ziel Nummer 1 verfehlen: Die Zinslast der schwachen Schuldner zu senken.
Euro-Bonds können also nur noch mit Gesamt- und Kompletthaftung aller Beteiligten aufgelegt werden.
Oder gar nicht.
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