Die Förderlandschaft für Hauskäufer ist ein Utensilienkasten voller Chancen. Mit der Nutzung der darin enthaltenen Werkzeuge können sich messbare Vorteile ergeben, sowohl beim Erwerb als auch bei der Sanierung von Immobilien. Praktisch bleiben jedoch jedes Jahr zahlreiche Subventionen liegen. Grund hierfür sind die unklaren Kombinationsregeln von KfW-Krediten, Heizungszuschüssen und Landesprogrammen.

Wir zeigen, wie Finanzberater die wichtigsten Programme für Wohnimmobilien im Sinne ihrer Kunden nutzen, wie sie sie mit Bankdarlehen verzahnen können – und was bei der Antragsreihenfolge zu beachten ist. 

KfW 297/298 – Klimafreundlicher Neubau

Dieses Programm subventioniert den Neubau oder den Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude. Die Höhe des Förderkredits kann bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit betragen, mit einer Laufzeit von bis zu 35 Jahren sowie einer Zinsbindung von maximal zehn Jahren. QNG-zertifizierte Gebäude erhalten die höheren Kreditobergrenzen und die Zinsen werden durch die KfW subventioniert, sodass Käufer von zinsgünstigen Konditionen profitieren. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Erforderlich ist, dass das Gebäude eine Zusage für den Effizienzhaus-40-Standard (EH40) oder besser erfüllen muss. Eine Kombination mit weiteren Nachhaltigkeitsnachweisen, etwa der QNG-Zertifizierung, erhöht den Bezuschussungsrahmen.

Praxisbeispiel: Eine Familie möchte eine schlüsselfertige Doppelhaushälfte zum Preis von 300.000 Euro kaufen. Die Finanzierung könnte folgendermaßen aussehen:

  • 150.000 Euro KfW-Kredit
  • 120.000 Euro Bankdarlehen
  • 30.000 Euro Eigenkapital

Durch den KfW-Kredit spart die Familie bei einem Zinsvorteil von 1,5 Prozentpunkten auf 150.000 Euro circa 187 Euro monatlich. Über 10 Jahre ergibt sich so eine Ersparnis von rund 22.000 Euro. Für eine präzise Berechnung gilt es jedoch, aktuelle Bank- und KfW-Konditionen zu berücksichtigen.

KfW 261/262 – Sanierung Wohngebäude

Hier werden energetische Sanierungen von Bestandsimmobilien mit einem Förderkredit von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit subventioniert. Ein Zuschuss kann je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe zwischen 5 und 45 Prozent liegen. Zugangsvoraussetzung ist, dass ein Energieeffizienz-Experte die Einhaltung der energetischen Standards prüft. Der Antrag ist ebenfalls vor Sanierungsstart zu stellen.

Beispiel: Im Zuge der Sanierung, deren Kosten sich auf 120.000 Euro belaufen, könnten die Antragsteller mit einem Tilgungszuschuss von 20 Prozent rechnen, sofern das Haus den 55+ Standard erreicht. Dadurch reduziert sich die Kreditlast um 22.000 Euro, und die monatliche Belastung sinkt effektiv.

KfW 159 - Altersgerechter Umbau

Dieses Programm bezuschusst den altersgerechten Umbau von Wohngebäuden mit einem Förderkredit von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit. Die Unterstützung gilt allen, die ihre Immobilie barrierefrei und damit zukunftssicher gestalten wollen. Der Antrag muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden, es ist zudem eine Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten erforderlich.

Heizungszuschüsse als Ergänzung 

Zwecks Modernisierung von Heizsystemen gibt es zusätzlich die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-EM), die insbesondere den Austausch alter Heizungen subventioniert. Wird eine in die Jahre gekommenen Gasheizung durch eine moderne Wärmepumpe ersetzt, steht eine Grundbezuschussung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten zur Verfügung. Überdies kann in bestimmten Fällen ein Klimageschwindigkeits-Bonus von bis zu 20 Prozent ausgezahlt werden, so auch bei Wärmepumpen.

Weitere 5 Prozent sind für den Einbau besonders effizienter Wärmepumpen verfügbar. Ergänzt wird das Projekt durch einen Einkommens-Bonus von maximal 30 Prozent. Qualifiziert sind Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von unter 40.000 Euro.

Ein Rechenbeispiel fasst die Vorteile nochmals zusammen:

Der Wechsel von einer alten Gasheizung zu einer Wärmepumpe mit einer Investition von 28.000 Euro förderfähigen Kosten ergibt folgende Zuschüsse:

  • 30 Prozent Grundförderung = 8.400 Euro
  • 20 Prozent Klimageschwindigkeits-Bonus = 5.600 Euro
  • 5 Prozent Effizienzbonus = 1.400 Euro

Unter dem Strich errechnet sich eine Gesamtförderung von 15.400 Euro. Sofern die Antragsteller zusätzlich zum Bezug eines Einkommens-Bonus von 30 Prozent berechtigt sein sollten, steigt die Unterstützung auf insgesamt 19.600 Euro. Der Restbetrag wird dann über ein Bank- oder KfW-Darlehen finanzierbar gemacht.

Regionale Förderprogramme – oft der fehlende Baustein

Neben den überregionalen Programmen bietet jedes Bundesland eigene Fördermöglichkeiten, die weitere Finanzierungslücken schließen und individuelle Rahmenbedingungen der Käufer berücksichtigen.

In Bayern etwa unterstützt das BayernLabo einkommensschwächere Haushalte bei der Eigenheimfinanzierung. Es bietet zinsvergünstigte Darlehen, die vor allem für junge Familien beziehungsweise Alleinerziehende attraktiv sind.

Baden-Württemberg assistiert über die L-Bank beim Erwerb von Eigentumswohnungen oder Häusern, die mit Kindern bewohnt werden. Zudem existieren spezielle Zuschüsse für den Neubau von energieeffizienten Häusern.

In Nordrhein-Westfalen bietet die NRW.Bank zinsverbilligte Darlehen, sowohl für den Erwerb von Wohneigentum als auch für die Sanierung von Bestandsimmobilien, um die Wohnqualität zu steigern und den Energieverbrauch zu senken.

In Berlin hilft die IBB (Investitionsbank Berlin) bei der Modernisierung und Verbesserung von Wohnraum mit zinsgünstigen Darlehen sowie weiteren Angeboten, die besonders für Maßnahmen zur Barrierefreiheit oder zur Verbesserung der Energieeffizienz genutzt werden können.

In Hessen bietet die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) attraktive Förderprogramme zum Kauf von Wohneigentum und zur Sanierung von Bestandsimmobilien. Besonders hervorzuheben sind die zinsvergünstigten Darlehen und Zuschüsse für Maßnahmen zur Energieeffizienz sowie zu barrierefreien Umbauten, mit dem Ziel, die Wohnqualität für ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen zu verbessern.

Viele regionalen Bezuschussungsprogramme sind mit KfW-Förderungen kombinierbar. So lässt sich die Bankquote deutlich reduzieren und der Kreditbedarf insgesamt  verringern. Es ergeben sich niedrigere monatliche Belastungen und ein geringerer  Eigenkapitalaufwand. 

Finanzberater sollten wissen, welche regionalen Fördermöglichkeiten für ihre Kunden infrage kommen, um sie gezielt in die Finanzierungsberatung einzubeziehen.

Fazit

Auf Hauskäufer oder Besitzer von Immobilien warten zahlreiche finanzielle Vorteile. Besonders die Kombination von KfW-Krediten, Heizungszuschüssen und regionalen Förderprogrammen senkt die Gesamtbelastung und reduziert den Eigenkapitalbedarf bim Erwerb oder Umbau von Immobilien.

Finanzberater können sich durch fundiertes Wissen über Fördermöglichkeiten von der Konkurrenz abheben und sich als wertvoller Partner dauerhaft erfolgreich positionieren.

Carsten Sommer
Bildquelle: Carsten Sommer

Über den Autor: 

Carsten Sommer ist Gründer und Geschäftsführer von Sommer Immobilien mit Sitz in Wiesbaden. Als Quereinsteiger kam er 2016 in die Immobilienbranche und hat seither ein Team aus selbstständigen Maklerinnen und Maklern aufgebaut, die für Sommer in zahlreichen Regionen Deutschlands tätig sind. Sein Schwerpunkt liegt auf der Vermittlung von Verkaufsobjekten und auf Immobilienbewertungen, insbesondere im Rhein-Main-Gebiet.