Im Jahr 2020 Staatlicher bAV-Zuschuss verdoppelte sich nahezu
Im Jahr 2020 bezuschusste der deutsche Staat die betriebliche Altersvorsorge für Menschen mit niedrigem Einkommen mit insgesamt 175,5 Millionen Euro. Zu diesem Ergebnis kommt das Statistische Bundesamt (Destatis). Damit lag das staatliche Fördervolumen im vergangenen Jahr fast doppelt so hoch wie 2019.
Im vergangenen Jahr nahmen nahezu 82.050 Arbeitgeber die Förderung für 1,02 Millionen Arbeitnehmer in Anspruch. Das sind rund 4,2 Prozent aller Arbeitgeber in Deutschland. Im Jahr 2019 waren es 3,4 Prozent. Und im Jahr 2018 betrug der Anteil 2,5 Prozent. Durchschnittlich erhielten die Betriebe 171 Euro pro Arbeitnehmer. Mit 190 Euro im Durchschnitt machten Großbetriebe die höchsten Beträge pro Arbeitnehmer geltend.
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Dass Unternehmen die bAV-Förderung verstärkt in Anspruch nahmen, zeigt sich laut Statischem Bundesamt bei allen Betriebsgrößen. Den größten Zuwachs des Fördervolumens gab es 2020 wie bereits im Vorjahr bei großen Betrieben mit mehr als 250 Beschäftigten: Die angerechnete Summe stieg um 60,2 auf 120,6 Millionen Euro.
Seit dem Jahr 2018 können Betriebe den bAV-Zuschuss beantragen. Im vergangenen Jahr stiegen die Grenzen für den Förderbetrag und das Einkommen. So haben Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttolohn bis zu einer Einkommensgrenze von 2.575 Euro ein Recht auf diesen Zuschuss. 2019 lag die Einkommensgrenze noch bei 2.200 Euro. Der jährliche Höchstbetrag verdoppelte sich zwischen 2019 und 2020 von 144 Euro auf 288 Euro.