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Wertschöpfung für alle? Stakeholder-Versprechungen bleiben oft leere Worte

Business-Roundtable
Business-Roundtable: Viele Unternehmen stellen in ihren Corporate-Governance-Richtlinien weiterhin die Aktionäre in den Mittelpunkt; andere Stakeholder werden vernachlässigt. | Foto: IMAGO / ZUMA Wire
Miranda Beacham, Aegon AM

Unternehmen sind immer sehr daran interessiert, mit ihren Leitbildern und Unternehmenswerten Aufmerksamkeit zu erregen. So kommt es nicht von ungefähr, dass die Lektüre von Jahresberichten zuweilen einem Schlagwort-Bingo ähnelt.

Einer der Nebeneffekte der Pandemie ist die deutliche Verschiebung innerhalb dieser Berichte hin zu Formulierungen, die sich stärker an sozialen Werten orientieren. Viele Unternehmen behaupten nun, sich auf „Integrität“, „Menschen“ und die „Gemeinschaft“ zu fokussieren – sowohl in Bezug auf ihre Mitarbeiter als auch ihre Kunden, gemeinhin als „Stakeholder“ bezeichnet. Dabei ist dieses Konzept nicht neu: Die einflussreiche US-amerikanische Lobbyorganisation Business Roundtable (BRT), die rund 200 Wirtschaftsführern großer US-amerikanischer multinationaler Unternehmen vereint und ihren Sitz in Washington D.C. hat, gab im Jahr 2019 bekannt, dass sich die teilnehmenden CEOs verpflichteten, ihre Unternehmen zum Nutzen aller Stakeholder zu führen. Dieser Schritt sorgte für gewaltiges Aufsehen, bedeutete eine tiefgreifende Veränderung und wurde als das „Ende der Vorrangstellung der Aktionäre“ propagiert. Aber sehen wir tatsächliche Fortschritte?

Worten folgen selten Taten

Wenn es sich um einen tatsächlich fundamentalen Wandel in der Anlagepolitik der Lobbyorganisation handelte, hätte dies doch sicherlich in den Unternehmensmitteilungen und -richtlinien Erwähnung gefunden und hätten von den Aktionären gebilligt werden müssen? Professor Lucian Bebchuk von der renommierten Harvard Law School hat vor kurzem eine Studie veröffentlicht, in der die mehr als 130 Unternehmen, die 2019 die BRT-Verpflichtung unterzeichneten, daraufhin untersucht wurden, ob die damalige vollmundige Ankündigung der „Änderung des Anlagezwecks“ Eingang in die Unternehmenssatzung gefunden hat. Das Studienergebnis vermittelt ein eindeutiges Bild: Bei den betreffenden Unternehmen änderte sich nur sehr wenig.

Untersucht wurden in der Studie die Statements der Unternehmen zu ihrer Anlagepolitik seit der Unterzeichnung der BRT-Verpflichtung. Die überwiegende Mehrheit der Unternehmen hatte die Unterzeichnung dieser Erklärung nicht einmal erwähnt. Die wenigen Unternehmen, die sich darauf bezogen, enthielten keine Zustimmung der Aktionäre. Darüber hinaus förderten die meisten dieser Unternehmen in ihren Corporate-Governance-Richtlinien weiterhin das Primat der Aktionäre und erwähnten die Stakeholder in ihren Erklärungen zum Unternehmenszweck nicht einmal. Dabei gab es seit 2019 mehr als 40 Vorschläge von Aktionärsgruppen zur Umsetzung der Verpflichtung. Doch augenscheinlich akzeptierte keines der Unternehmen, dass die BRT-Erklärung Anpassungen im Umgang mit Stakeholdern erforderlich macht. Im Gegenteil: Die meisten Unternehmen erklärten ausdrücklich, dass die Verpflichtung zur BRT-Erklärung keinerlei Änderungen erfordere.

Stakeholder-Themen gebührt echte Aufmerksamkeit

Die Vorgänge sind enttäuschend für Unternehmen wie unseres, die sich auf ESG-Themen in ihrer Gesamtheit konzentrieren. Aber es ist auch nicht überraschend. Das Primat der Aktionäre ist so tief in der DNA der Unternehmen verwurzelt, dass es Zeit, viel Ermutigung und ein weitaus höheres Maß an Transparenz braucht, um sicherzustellen, dass Stakeholder-Angelegenheiten die Aufmerksamkeit erhalten, die sie verdienen. Unser Ansatz ist aufwendig, bringt aber für alle Seite gute Erfolge: Wir legen großen Wert auf unsere Engagement-Aktivitäten, damit wir die Kultur der Organisationen, in die wir investieren, wirklich verstehen können und ihnen dabei helfen, zum Nutzen aller voranzukommen.

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