Die Jahresmedienkonferenz des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist eine routinierte Angelegenheit. Bereits seit Jahren tragen die Spitzenfunktionäre des größten Lobbyverbands der Branche vor zahlreichen Medienvertretern ihre Sicht nach außen. Auch vergangene Woche hatten Präsident Norbert Rollinger und Hauptgeschäftsführer viele Zahlen, Prognosen und bekannte politische Positionen, zum Beispiel zur Elementarschadenversicherung, im Gepäck. 

GDV fordert Verzicht auf Beratungspflicht bei Standardprodukt 

Eine Position, die eher eine Randnotiz in der Veranstaltung war, wird jetzt aber mehr und mehr zur Kontroverse. Der GDV fordert für das im Referentenentwurf zum Altersvorsorge-Reformgesetz vorgesehene Standarddepot eine Aussetzung der gesetzlichen Beratungspflicht nach § 6 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). 

Ein Argument: Da das geplante Standardprodukt auch ohne Versicherungsmantel vertrieben werden darf, unterlägen branchenfremde Anbieter dieser Pflicht nicht. Konkret verlangt der GDV „gleiche Regeln für vergleichbare Produkte, das heißt kein Wettbewerbsnachteil beim Standardprodukt für Versicherer im Vergleich zu Banken, Neobrokern und Fondsgesellschaften.“

Ohne eine solche Anpassung im Gesetzgebungsverfahren gilt die Geeignetheitsprüfung nach § 7c VVG. Sie verpflichtet Versicherungsvermittler und -unternehmen vor dem Abschluss von Versicherungsanlageprodukten zu prüfen, ob das Produkt den Kenntnissen, Erfahrungen, Anlagezielen (einschließlich Risikotoleranz) und Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden entspricht.

GDV erwartete kein Konflikt mit Vermittlern – ein Irrtum

Interessierte Kunden müssten im digitalen Direktvertrieb laut GDV zahlreiche Fragen beantworten. Der Abschluss des Standardprodukts über Versicherer sei damit aber zu komplex und in der Folge seien hohe Abbruchzahlen zu befürchten. Für einen einfachen digitalen Abschluss mit wenigen Klicks sei daher eine Aussetzung der gesetzlichen Beratungspflicht nötig – wie sie für nicht-versicherungsgebundene Kapitalanlagen bereits gelte.

Die Forderung stand bereits in einem Positionspapier des GDV aus dem Dezember des Vorjahres. Asmussen und Rollinger machten in ihrem Vortrag deutlich, dass die Versicherer keinen Konflikt mit den Vermittlern erwarten, sollte sich der Verband mit seiner Forderung nach einem Wegfall der Beratungspflicht durchsetzen. Doch das dürfte eine Fehlannahme sein. Denn kaum war das Thema öffentlichkeitswirksam platziert, trat der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) in Erscheinung und äußerte scharfe Kritik an der Idee.

Bei einer exklusiven Umfrage von DAS INVESTMENT Versicherungen zeigt sich jetzt, dass der Vermittlerverband, dem vor allem Angehörige des Ausschließlichkeitsvertriebs angehören, mit seiner Position nicht allein ist. Auch die anderen Interessenvereine für Vermittler stellen sich klar gegen die GDV-Position. 

Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW bewertet die Forderung des GDV nach einer Aussetzung der gesetzlichen Beratungspflicht kritisch. Digitale Prozesse und standardisierte Produkte könnten helfen, den Zugang zur Altersvorsorge zu erleichtern, dürften jedoch nicht dazu führen, dass bewährte Schutzmechanismen aufgeweicht werden.

Wirth: „Die Beratungspflicht ist ein zentraler Bestandteil qualitativ hochwertiger Vorsorgeentscheidungen und dient nicht zuletzt dem langfristigen Vertrauen der Verbraucher.“

Auch wenn es viele Schnittmengen gebe, vertritt der GDV laut Wirth nicht die Interessen der unabhängigen Vermittlerschaft. Für diese würde eine Aussetzung der Beratungspflicht erhebliche Nachteile mit sich bringen – etwa durch Wettbewerbsverzerrungen und eine schleichende Entwertung qualifizierter Beratung. 

Zudem richte sich das Altersvorsorge-Standardprodukt ausdrücklich an Menschen, für die Vorsorgeentscheidungen laut des Funktionärs besonders herausfordernd sind. Sie benötigten Orientierung und Beratung, sonst drohe entweder „vollständige Nicht-Teilnahme an der angedachten Vorsorge oder eine faktische Verlagerung in staatlich gesteuerte Zwangslösungen. Der Fokus muss auf modernen, digitalen und hybriden Beratungsmodellen liegen – nicht auf dem Verzicht auf Verantwortung“, so Wirth.