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in AltersvorsorgeLesedauer: 5 Minuten

Standmitteilungen in der Lebensversicherung Nur 66 von 78 Versicherern erfüllen alle Anforderungen

Direktionsgebäude der Concordia in Hannover: Die 2014 aus der Verschmelzung der Lebensversicherer Concordia und der Oeco Capital entstandene Concordia Oeco Lebensversicherungs-AG erreicht mit 105 Punkten aktuell das beste Gesamtergebnis in der Analyse der Standmitteilungen der Lebensversicherer 2020.
Direktionsgebäude der Concordia in Hannover: Die 2014 aus der Verschmelzung der Lebensversicherer Concordia und der Oeco Capital entstandene Concordia Oeco Lebensversicherungs-AG erreicht mit 105 Punkten aktuell das beste Gesamtergebnis in der Analyse der Standmitteilungen der Lebensversicherer 2020. | Foto: Concordia Versicherungen

Dass die gesetzliche Rente nur noch einen Teil der Ausgaben im Ruhestand decken kann, ist zwar vielen Deutschen bekannt. Doch Sparer sind sich oft unsicher, ob ihr fürs Alter zurückgelegte Geld ertragreich und sicher angelegt ist und ob die private Vorsorge auch ausreicht, um die spätere Rentenlücke zu schließen. Um diese zentralen Fragen ihrer Kunden zu beantworten, versenden die Lebensversicherer jährlich Infobriefe. Deren Qualität fällt jedoch sehr unterschiedlich aus. 

Stand der privaten Altersvorsorge 

Henning Kühl, Policen Direkt

Ihre sogenannten Standmitteilungen haben mittlerweile zwar sämtliche Lebensversicherer überarbeitet und damit die seit Juli 2018 geltenden Vorschriften weitgehend umgesetzt, berichtet Henning Kühl. Für viele Verbraucher reiche das aber kaum aus, um den Stand ihrer privaten Altersvorsorge umfassend zu bewerten. Das zeige die zweite Auflage der systematischen Transparenzstudie von Policen Direkt, so der Chefaktuar des Marktführers im Zweitmarkt für Lebensversicherungen. 

Die Frankfurter Unternehmensgruppe verwaltet nach eigenen Angaben rund 12.000 Lebensversicherungsverträge im Wert von knapp einer Milliarde Euro. Für ihren Ankauf von Policen sei die Transparenz der Lebensversicherer beispielsweise hinsichtlich ihrer langfristigen Sicherheit „extrem wichtig“. Neben den Standmitteilungen analysiere man auch Daten zur laufenden Verzinsung oder Solvenzquote. „Wir betreiben damit Verbraucherschutz aus Geschäftsinteresse“, sagt Kühl. 

Die Ergebnisse in der Übersicht

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Die seit 1. Juli 2018 geltenden gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen 66 von 78 untersuchten Lebensversicherern vollständig, berichtet Kühl. Zum Vergleich: Im Vorjahr waren es 60 von 73. Und 34 Versicherungsgesellschaften publizieren zudem darüber hinaus gehende Informationen zu den Bewertungsreserven. Neun Lebensversicherer teilen Ihren Kunden diese Pflichtangaben sowie sämtliche notwendigen Angaben mit. 

Generell sei festzustellen, dass die Rückkaufswerte und Bewertungsreserven deutlich besser dargestellt würden. Negativ falle auf, dass Gesellschaften vor allem bei älteren Policen darauf verzichten, unsichere Überschüsse aufgeschlüsselt mitzuteilen. Gerade aber bei diesen Verträgen machen derartige Bonuszahlungen entgegen landläufiger Meinung immer noch oft einen beträchtlichen Teil der Werte aus.

Nicht im Sinne der Kunden ausgelegt 

Seitdem die Standmitteilungen überarbeitet wurden, hätten bereits viele Versicherte von besseren, verständlicheren und umfangreicheren Informationsschreiben profitiert. Doch die Schreiben verfehlten teilweise ihren Zweck, da einzelne Versicherer die Neuregelung des Paragrafen 155 des Versicherungsvertragsgesetzes nicht im Sinne der Kunden auslegen. Darüber hinaus kämen manche Anbieter lediglich ihrer gesetzlichen Veröffentlichungspflicht nach, ohne aber weitere sinnvolle Angaben zu machen. 

„Die neuen Vorschriften haben nicht zu einem einheitlichen Standard geführt, weil die Angabe weiterer wichtiger Informationen und deren Darstellung weiter im Ermessen der Versicherer liegen“, erklärt der Versicherungsmathematiker Kühl die großen Qualitätsunterschiede. „Genau wie es Versicherer gibt, die die neue Verordnung für eine Qualitätsoffensive genutzt haben, gibt es auch Versicherer, die nur die Informationen mitteilen, zu denen sie nach eigener Auffassung verpflichtet sind.“ 

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