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in AltersvorsorgeLesedauer: 5 Minuten

Standmitteilungen in der Lebensversicherung Nur 66 von 78 Versicherern erfüllen alle Anforderungen

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Mängel bei weiteren Transparenzpflichten 

Neben Punkten für Pflichtangaben vergibt Policen Direkt auch Bonuspunkte für zusätzliche Angaben. Das betrifft beispielsweise die im Vertrag enthaltenen laufenden Kosten. Diese teilen nun immer mehr Versicherer unterschiedlich mit. Aber auch Angaben zu der aktuellen Höhe der Überschussbeteiligung würden von den Versicherungsgesellschaften der Studie zufolge gelegentlich veröffentlicht. 

Bei einzelnen Unternehmen finde der Versicherte auch Angaben zu Ablaufleistungen zu verschiedenen Abrufterminen oder zukünftigen Teilauszahlungen. Allgemein gelte dabei folgende Regel: Je neuer der Vertrag, desto mehr Bonus-Informationen gibt es. Wie viele Daten die Gesellschaften konkret mitteilen, hänge zudem auch von ihrer grundsätzlichen Informationspolitik ab.

Informationen zur Überschussbeteiligung 

Die Transparenzstudie zu den Standmitteilungen umfasst insgesamt vier Bereiche: Im ersten Teil geht es um die gesetzlichen Mindestanforderungen an die jährliche Information der LV-Anbieter laut Versicherungsvertragsgesetz. Erstmals hat Policen Direkt in der aktuell veröffentlichten Studie auch untersucht, ob die Lebensversicherer ihre Kunden mit den jährlich verschickten Dokumenten gesetzeskonform darüber informieren, wie sie an den Überschüssen beteiligt werden. 

Laut Paragraf 15 der Mindestzuführungsverordnung sind die Kunden auf diese Veröffentlichung der Ertragsquellen unter Angabe der Fundstelle hinzuweisen. Dieser Pflicht kommen 64 der 78 aktuell untersuchten Gesellschaften tadellos nach, berichtet Kühl. „Bei 14 Versicherern sind Mängel festzustellen.“ So werde der Hinweis auf der Standmitteilung nicht korrigiert, wenn beispielsweise die Website überarbeitet wird. „Hier entsteht der Eindruck, dass einzelne Versicherer diese Pflicht mehr als unverbindliche Empfehlung sehen.“

Pflichtangaben und Bonusinfos analysiert 

Der zweite Bereich zeigt, inwieweit Anbieter klassischer kapitalbildender Lebensversicherungen wichtige optionale Angaben in den Infobriefen machen. Im dritten Bereich untersucht Policen Direkt weitere sinnvolle Bonusinfos. Der vierte Untersuchungsbereich, der nicht in die Gesamtpunktzahl eingeht, widmet sich der Verständlichkeit der Standmitteilung. Hier geht es um Umfang, Textqualität, um verständliche Vertragswerte und darum, ob der Versicherer einzelne Begriffe gesondert erklärt. 

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