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Standmitteilungen mangelhaft Nur diese 5 Lebensversicherer halten sich an Gesetzesvorgaben

Debeka-Hauptverwaltung: Der Versicherer zählt zu den fünf Gesellschaften, die sich in Sachen Standmitteilungen strikt an das VVG halten
Debeka-Hauptverwaltung: Der Versicherer zählt zu den fünf Gesellschaften, die sich in Sachen Standmitteilungen strikt an das VVG halten | Foto: Debeka

Bei den jährlichen Standmitteilungen teilen Versicherer ihren Kunden wichtige Informationen zu ihren Lebensversicherungs-Verträgen mit. Dazu zählen unter anderem Garantieleistungen, Bewertungsreserven, Sockelbeteiligung und Rückkaufwert. Dadurch sollen sich Versicherte während der sehr langen Vertragslaufzeit Klarheit über die Entwicklung ihrer Ansprüche verschaffen können.

Soweit die Theorie. In der Praxis sieht das aber ganz anders aus. Das ergab eine Studie des Policenkäufers Partner in Life (PIL). Die Forscher untersuchten Standmitteilungen von 35 Versicherern, die nach Beitragssumme insgesamt mehr als 90 Prozent des Marktes abdecken. 

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Volkswohlbund, R+V, PB Lebensversicherung, Debeka und Axa erfüllen alle VVG-Vorgaben

Das Ergebnis: Mit dem Volkswohlbund, der R+V, PB Lebensversicherung, Debeka und Axa halten sich nur fünf Versicherungsunternehmen bei den jährlichen Standmitteilungen vollumfänglich an die Vorgaben des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Der weitaus größte Teil des Marktes gibt den Versicherten in den jährlichen Standmitteilungen nur einen unvollständigen Überblick über die Entwicklung der Lebensversicherungsverträge. Manche würden die gesetzlich geregelten Informationen sogar fast vollständig verweigern, so die Forscher.

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