Statt Unfallversicherung BdV rät zur Kinderinvaliditätsversicherung

Der BdV rät Eltern, ihre Kinder gegen finanzielle Folgen einer Invalidität abzusichern. Wenn sie dabei die Wahl zwischen der Unfallversicherung und der Kinderinvaliditätsversicherung (KIV) haben, sollten sie sich für die letztere entscheiden, so die Verbraucherschützer.
Eine KIV zahlt sowohl bei Invalidität in Folge eines Unfalls als auch wenn die Invalidität durch eine Krankheit verursacht wurde. Im Schadenfall erhalten die Versicherten eine lebenslange Rente. Diese deckt den fortlaufenden Kapitalbedarf, wenn aufgrund der Invalidität kein Erwerbseinkommen erzielt werden kann. Der BdV empfiehlt, eine Rentenhöhe zu vereinbaren, die spürbar oberhalb der Sozialleistungen liegt, also mindestens 1.000 Euro monatlich.
„Die Kinderinvaliditätsversicherung ist zwar deutlich teurer als eine Unfallversicherung, bietet aber auch ein deutlich höheres Absicherungsniveau“, erklärt BdV-Sprecherin Bianca Boss. Ist der Abschluss einer KIV nicht möglich, sei eine private Unfallversicherung sinnvoll. Sie zahlt einen Geldbetrag, wenn das Kind durch einen Unfall einen bleibenden körperlichen Schaden erlitten hat. Diese Zahlung soll durch die Unfallfolgen entstehende einmalige Kapitalbedarfe decken – beispielsweise für notwendige Umbaumaßnahmen in der Wohnung.
Wichtig sei, dass die Grundsumme dieser Invaliditätsleistung bei mindestens 200.000 Euro liegt, so der BdV. Zudem sei die Vereinbarung einer Progression von 225 bis 350 Prozent sinnvoll, um die Leistung bei erhöhter Invalidität zu steigern. Um laufende Kosten durch besonders schwere Unfallfolgen abzusichern, sollte laut BdV in jedem Fall eine Invaliditätsrente in Höhe von mindestens 1.000 Euro monatlich vereinbart werden.