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Hausratversicherungen Nur so sind Verbraucher im Ernstfall ausreichend abgesichert

Von in VersicherungenLesedauer: 5 Minuten
Einbrecher
Einbrecher: Wertsachen, die bei einem Einbruchdiebstahl entwendet werden, sind in der Regel von der Hausratversicherung abgedeckt. | Foto: Gerd Altmann / Pixabay
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Die Hausrat gehört neben Kfz- und Haftpflicht-Policen zu den beliebtesten Versicherungen in Deutschland. Und dies nicht ohne Grund: Wer einen eigenen Haushalt hat, benötigt in der Regel auch eine eigene Hausratversicherung. Denn wenn man nach einem Einbruch nach Hause käme, würde man die Entscheidung, darauf verzichtet zu haben, schnell bereuen! 

Im Schadensfall – etwa eben bei einem Einbruchdiebstahl, einem Brand oder einer Überschwemmung – deckt die Hausratversicherung im Normalfall alles im persönlichen Besitz ab, dass man bei einem Umzug mitnehmen könnte. Umso wichtiger ist es, in diesem Bereich gut vorzusorgen und für den Ernstfall vorbereitet zu sein. 

Stefan Ganslmaier, Produktmanager Sachversicherungen bei der Versicherungsgruppe die Bayerische
Stefan Ganslmaier © die Bayerische

Die Hausratversicherung deckt potenzielle Schäden an der Einrichtung ab. Die versicherten Gefahren sind bei vielen Anbietern gleich. Je nach Gesellschaft gibt es individuelle Zusatzleistungen und Ausprägungen. 

Zu den abgesicherten Gütern in den eigenen vier Wänden zählen bei der klassischen Hausrat unter anderem: Möbel, aber auch Dekoration, wie Bilder, Vorhänge oder Teppiche, Elektrogeräte, etwa Fernseher, Laptops, aber auch Küchengeräte, Wertgegenstände, wie Geld, Schmuck oder ein teures Fahrrad und Sachgüter wie Kleidung, Schuhe und Accessoires.

Dennoch ist eine immer wiederkehrende Frage, wann und was die Hausratversicherung außerhalb des eigenen Heims zahlt. 

Ist Hausrat auch im Urlaub versichert? 

Der Hausrat muss sich nicht zwangsläufig im eigenen Heim befinden, um versichert zu sein. Ob Verbraucher auch im Urlaub mit Versicherungsschutz rechnen können, ist jedoch situationsbedingt und muss individuell betrachtet werden. Im Urlaub in einem Hotel oder einer Ferienanlage zum Beispiel greift die sogenannte Außenversicherung. Diese gehört in der Regel zu jeder Hausratversicherung.

Hier besteht der Versicherungsschutz auch dann, wenn der Schaden beispielsweise durch Diebstahl oder Raub zustande gekommen ist. Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn ein Dieb sich mit Gewalt oder mittels eines geklauten oder gefälschten Schlüssels Zugang zu einem Raum verschafft und dort Wertgegenstände entwendet. 

Ein Raub liegt hingegen vor, wenn der Dieb  Hab und Gut entwendet, indem er Gewalt androht oder sogar gewalttätig handelt. Eine Besonderheit liegt vor, wenn man Besitzer eines eigenen Ferienhauses ist: Die Außenversicherung haftet nur, wenn sich der Hausrat vorübergehend außerhalb der eigenen vier Wände befindet. Den Aufenthalt in einem eigenen Feriendomizil sieht die Versicherung jedoch nicht als vorübergehend an. In diesem Fall empfiehlt es sich also, eine eigene Police für das Ferienhaus abzuschließen.

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