5 Kritikpunkte an Gesetzesentwurf Honorarberater gegen „Zwitterlösung “: „Annahmeverbot in IDD richtig“
Dieter Rauch, Geschäftsführer beim Verbund Deutscher Honorarberater (VDH)
Zum Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Umsetzung der EU-Richtlinie über den Versicherungsvertrieb hat auch der Verbund Deutscher Honorarberater (VDH) eine Stellungnahme veröffentlicht. Darin äußert VDH-Chef Dieter Rauch die folgenden fünf Kritikpunkte an der Umsetzung der „Insurance Distribution Directive“ (IDD):
- Um Versicherungsmaklern den Wechsel in die Honorar-Versicherungsberatung zu ermöglichen, müsse eine Stichtagsregelung für Bestandspflege-Courtagen gelten.
- Die Provisionserstattung dürfe keine negativen steuerlichen Konsequenzen für den Verbraucher haben, um die umsatzsteuerpflichtigen Honoraren mit den umsatzsteuerbefreiten Provisionen gleichzustellen. Außerdem sollten Honorare ebenso wie Provisionen als steuermindernd anerkannt werden.
- Versicherer sollten verpflichtet werden, neben einem Bruttotarif auch einen Nettotarif ohne Provisionen und provisionsabhängige Kosten zur Verfügung zu stellen. An die Kunden von Honorar-Versicherungsberatern sollten stets 100 Prozent der maximal eingerechneten beziehungsweise ausgezahlten Provisionen ausgekehrt werden.
- Provisionen sollten bei jedem Abschluss in Euro und Cent auszuweisen sein, um einen direkten Vergleich zwischen Honorar- und Provisionsmodell zu ermöglichen. Dies sei außerdem „zwingend erforderlich, um eine Aufklärung der Verbraucher zu fördern“.
- Aktuell können Versicherungsmakler gemäß Paragraf 34d Gewerbeordnung auch eine Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater nach Paragraf 34h besitzen. Da solche Mischmodelle die Kunden aber in die Irre führen könnten, seien „sämtliche Erlaubnistatbestände der Gewerbeordnung beziehungsweise des Kreditwesengesetzes/ Wertpapierhandelsgesetz mit einer Bezeichnungspflicht und damit korrespondierend mit einem Bezeichnungsschutz zu versehen“.
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Stellungnahme Referentenentwurf BMWi... VDH Vorschlag Honorar-Annahmeverbot richtig! Verbot Zwitterlösung 34h / 34d https://t.co/QdJ1jCVRw1
— VDH (@Honorarberatung) 16. Dezember 2016