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Aktualisiert am 27.01.2020 - 14:23 Uhrin MeinungenLesedauer: 3 Minuten

Stellungnahmen zum Gesetzentwurf Vermittlerverbände verurteilen geplante Bafin-Aufsicht

Sitz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Frankfurt
Sitz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Frankfurt: Von Vermittlerverbänden hagelt es Kritik an der vom Gesetzgeber geplanten Bafin-Aufsicht für 34f- und 34h-Vermittler. | Foto: Kai Hartmann / BaFin

Die Bundesregierung plant, Finanzdienstleister nach Gewerbeordnung ab 2021 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zu unterstellen. Im Dezember hat das Bundesfinanzministerium einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgestellt. Bis Mitte Januar konnten Verbände und Branchenkenner dazu Stellung nehmen.

Das Vorhaben stößt auf gemischte Reaktionen. In Kreisen betroffener Vermittler lehnt man den Plan mehrheitlich ab. Der Vermittlerverband Votum hat mehrere konkrete Kritikpunkte: Über Finanzvermittler im Gewerbebereich gebe es kaum Beschwerden wegen etwaiger Missstände oder Falschberatung. Eine Bafin-Aufsicht könne daher weder die Qualität der Beratung verbessern noch bringe sie den Anlegerschutz voran. Auch der vermeintlichen Zersplitterung der Aufsicht würde eine Bafin-Aufsicht kein Ende bereiten. Vielmehr würde die Zersplitterung dadurch erst befördert. Denn während ein Finanzvermittler, der auch Versicherungen vermittelt, heute allein von den Industrie- und Handelskammern betreut werde, wäre er dann einerseits der IHK und andererseits der Bafin rechenschaftspflichtig.

Einheitliche Aufsicht durch IHKs"

Bei Votum befürchtet man außerdem eine „unkalkulierbare Kostenbelastung“ der betroffenen Vermittler – ohne einen erkennbaren Nutzen. „Die betroffene Berufsgruppe der Finanzanlagenvermittler wird durch eine massive Folge regulatorischer Eingriffe überfordert“, ärgert man sich bei Votum. Viele selbstständige Vermittler könnten als Konsequenz ihr Geschäft aufgeben. Auf diese Weise dünne sich der Vermittlermarkt in Deutschland weiter aus – was in Niedrigzinszeiten für Verbraucher, die ihr Geld anlegen wollten, problematisch sei.

Auch vom Bundesverband Finanzdienstleistung AfW kommt Kritik. Für einen Wechsel der Aufsicht gebe es keinen Anlass, findet man auch dort. Mit dem Wegfall der Aufsicht durch die IHKs verlören die Vermittler vielmehr noch eine wichtige Anlaufstelle. „44 Prozent der Vermittlerinnen und Vermittler nutzen die Kammern auch als Beratungsstelle rund um Erlaubnisfragen“, zitiert der AfW aus einer kürzlich durchgeführten Befragung. Diese Unterstützung falle dann weg. Eine einheitliche Aufsicht sei durchaus zu begrüßen. Allerdings solle diese statt der Bafin besser den IHKs obliegen, fordert der Verband.  

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Ganz anderer Meinung ist man beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). „Die Bündelung der Aufsicht über den Vertrieb von Finanzanlagen bei der Bafin ist ein notwendiger Schritt und seit langem überfällig“, heißt es in dessen Stellungnahme. Zwar sollten kleinere Vermittlerbetriebe gegenüber großen Instituten durchaus regulatorische Erleichterungen genießen können. Die bisherige Regulierung und Beaufsichtigung des Finanzvertriebs sei allerdings an den Bedürfnissen der Kunden vorbei gegangen. Verbraucher bekämen „nur in Ausnahmefällen individuell passende sowie kostengünstige Finanzanlagen angeboten“. Weit mehr als den Verbraucherbedarf hätten Vermittler die eigene Vergütung im Blick. In seiner Stellungnahme wiederholt der VZBV seine in der Vergangenheit bereits vorgebrachte Forderung: Ein generelles Verbot von Vertriebsprovisionen müsse her.  

Bafin-Aufsicht „lange überfällig“

Mit einer Bafin-Aufsicht würde statt eines Wirtschaftsprüfers die Finanzaufsicht selbst den Vermittlern auf die Finger schauen. „So kann die Bafin erstmals einen Gesamtüberblick über den Vertrieb von Finanzanlagen an Verbraucher erhalten und ihrem Mandat des kollektiven Verbraucherschutzes effektiver nachkommen als bisher.“ Ebenso wie Finanzanlagenvermittler sollten auch Versicherungsvermittler, die kapitalbildende Policen verkaufen, in die Bafin-Zuständigkeit fallen, fordert man beim VZBV.

Nach Abschluss der Konsultationsphase hat der Gesetzgeber nun Zeit, etwaige Änderungen einzuarbeiten und einen abschließenden Regierungsentwurf vorzulegen. Laut Plan der Bundesregierung sollen die rund 38.000 Finanzanlagenvermittler und etwa 200 Honorar-Finanzanlagenberater zum 1. Januar kommenden Jahres unter das Aufsichtsregime der Bafin kommen.

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