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Stete Wertschöpfung für anspruchsvolle Kunden

Die LAIQON AG (LQAG) ist eine innovative Asset-Management-Factory für nachhaltige Kapitalanlage mit einem verwalteten Vermögen von rund 6,1 Milliarden Euro. Das Unternehmen mit Sitz in Hamburg, Frankfurt, München und Berlin bietet institutionellen und privaten Anlegern ein Portfolio aus aktiv gemanagten Fonds, KI-gemanagten Fonds und individueller Vermögensverwaltung an. LAIQON bietet ihren Kunden aktuell mehr als 50 Wealth-Produkte und Lösungen an. Mit seiner KI-Tochter LAIC und dem selbst entwickelten LAIC-ADVISOR® gehört LAIQON zu den Vorreitern für Künstliche Intelligenz im Asset Management. Als digitale Fondsgesellschaft setzt LAIQON auch bei seinen Prozessen und im Datenmanagement auf modernste Plattform-Technologie. Dank seiner voll integrierten Digitalen Asset Plattform (DAP 4.0) kann LAIQON seinen Service vom Onboarding bis zum Reporting voll digital abbilden, skalieren und seine Produkte und Services Dritten als White-Label-Partner zur Verfügung stellen.
Disclaimer
Die Angaben dienen ausschließlich Marketing- und Informationszwecken und stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen dar. Der Fonds weist aufgrund seiner Zusammensetzung und seiner Anlagepolitik ein nicht auszuschließendes Risiko erhöhter Volatilität auf, d.h. in kurzen Zeiträumen nach oben oder unten stark schwankender Anteilpreise. Alleinige Grundlage für den Anteilerwerb sind die Verkaufsunterlagen (Basisinformationsblatt, Verkaufsprospekt, Jahres- und Halbjahresbericht) zum Fonds. Verkaufsunterlagen zu allen Fonds der Universal-Investment sind kostenlos bei Ihrem Berater / Vermittler, der zuständigen Verwahrstelle / Depotbank oder bei Universal-Investment unter www.universal-investment.com erhältlich. Eine Zusammenfassung Ihrer Anlegerrechte in deutscher Sprache finden Sie auf www.universal-investment.com/media/document/Anlegerrechte. Zudem weisen wir darauf hin, dass Universal-Investment bei Fonds für die sie als Verwaltungsgesellschaft Vorkehrungen für den Vertrieb der Fondsanteile in EU-Mitgliedstaaten getroffen hat, beschließen kann, diese gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG und Artikel 32a der Richtlinie 2011/61/EU, insbesondere also mit Abgabe eines Pauschalangebots zum Rückkauf oder zur Rücknahme sämtlicher entsprechender Anteile, die von Anlegern in dem entsprechenden Mitgliedstaat gehalten werden, aufzuheben.