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Steuer-Experte Andreas Beys Welche Fondskosten sich steuerlich absetzen lassen

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Und es gibt tatsächlich noch einen steuerlichen Aspekt, der für den Dachfonds im Vergleich zu einer Fondsvermögensverwaltung oder einem selbst verwalteten Fondsdepot spricht: Thema Teilfreistellungsregelung.

Sie erinnern sich: Der Grund für die Teilfreistellungsregelung liegt in der Einführung einer neuen Besteuerung auf Fondsebene, die auf bestimmte Einnahmen, wie zum Beispiel Dividenden, angewendet wird. Der Gesetzgeber hat bei der Einführung dieser neuen Besteuerungsregelung auf Fondsebene aber zeitgleich vorgesehen, dass auf Anlegerebene ein Ausgleich stattfindet. Damit sollte erreicht werden, dass Anleger insgesamt nicht höher besteuert werden als vor der Einführung der neuen Regelungen. Somit erhalten Anleger von steuerlichen Misch- und Aktienfonds sowie offenen Immobilienfonds Teilfreistellungen auf jegliche Kapitalerträge aus den obigen Investmentfondstypen.

Leider hat der Gesetzgeber bei realisierten Veräußerungsverlusten vorgesehen, dass auch diese in Höhe der jeweiligen Teilfreistellungen gekürzt werden müssen. Hat ein Anleger eines Aktienfonds zum Beispiel ein Veräußerungsverlust vor Teilfreistellung in Höhe von 1.000 Euro realisieren müssen, so kann er nur Verluste in Höhe von 700 Euro gegenüber anderen positiven Kapitalerträgen verrechnen lassen. Diese Regelung des Gesetzgebers ist bei genauerer Betrachtung nicht nachzuvollziehen, da trotz Verlustrealisierung zum Beispiel eines Aktienfonds während der Anlagedauer trotzdem die Dividenden auf Fondsebene besteuert wurden. In diesem Fall wäre es dann tatsächlich zu einer Steuererhöhung für den Anleger durch die Einführung des neuen Investmentsteuergesetzes gekommen, die der Fiskus eigentlich generell vermeiden wollte. Hier wird es spannend sein zu beobachten, wie die Finanzverwaltung mit entsprechenden Einsprüchen umgehen wird.

Warum sind nun Anleger von Dachfonds sehr wahrscheinlich weniger von diesen negativen Auswirkungen betroffen als Anleger von Fondsvermögensverwaltungen oder selbst verwalteten Fondsdepots?

Wann investiert ein Anleger sein Geld in einen Dachfonds oder in eine Fondsvermögensverwaltung? Gründe dafür liegen meist darin, dass er sich selber nicht um die Verwaltung seines Vermögens  kümmern und er somit bewusst das Vermögen von einem professionellen Verwalter verwalten lassen möchte. Umschichtungen von Fondsvermögensverwaltungen finden steuerlich immer auf der Ebene des Anlegers statt. Schichtet der Fondsvermögensverwalter innerhalb des Depots um, so werden im Laufe der Zeit immer mal wieder Fondspositionen auch mit Verlusten verkauft werden müssen. Es ist nicht sehr wahrscheinlich, dass der Fondsvermögensverwalter auf die steuerlichen Belange des Anlegers achten kann, insbesondere nicht bei automatisierten Fondsvermögensverwaltungen.

Auch ein Dachfondsmanager wird im Laufe der Zeit Depotveränderungen durchführen. Im Gegensatz zu einer Fondsvermögensverwaltung finden die Umschichtungen aber nicht auf Anlegerebene statt, sondern auf Dachfondsebene. Da auf Dachfondsebene aber jegliche Verkaufstransaktionen steuerlich unbeachtet erfolgen, treten somit auch die negativen Konsequenzen der Teilfreistellung bei Verlustrealisierungen zumindest indirekt nicht ein. Sollte der Anleger natürlich einen Dachfonds mit Verlust verkaufen und der Dachfonds als steuerlicher Misch- oder Aktienfonds im Verkaufsprospekt definiert sein, so würden hier selbstverständlich auch die Verluste um die Teilfreistellungssätze vom Fiskus reduziert werden. Anleger von Dachfonds als auch von Fondsvermögensverwaltungen legen aber aufgrund der obigen Gründe (Wunsch nach Fremdverwaltung der eigenen Gelder) in der Regel deutlich länger an und die Wahrscheinlichkeit einer Verlustrealisierung des gesamten vom Dachfondsmanager verwalteten Vermögens nimmt mit der Zeit immer mehr ab.

Über den Autor:
Andreas Beys ist Vorstand beim Kölner Dachfonds-Anbieter Sauren. Daneben berät er auch den deutschen Fondsverband BVI in Steuerfragen.

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