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Steuer-Experte Andreas Beys Fonds in Betriebsvermögen – und der Fiskus

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Auswirkungen für Mischfonds-Anleger

An einem Beispiel wird die Wirkung einer Teilfreistellung auf Anlegerebene deutlich: Eine Kapitalgesellschaft investiert in Mischfonds A, der keine Mindestaktienquote einhält und damit auch keine Teilfreistellung erhält. Erzielt der Anleger mit Mischfonds A beispielsweise einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn von 100.000 Euro, verbleibt nach Steuern in Höhe von ca. 32 Prozent (Körperschaftssteuer + Solidaritätszuschlag + angenommene Gewerbesteuer) ein Veräußerungsgewinn von 68.175 Euro beim Anleger. Investiert die Kapitalgesellschaft dagegen in Mischfonds B, der eine Teilfreistellung von 40 Prozent/20 Prozent (KSt/GewSt) auslöst, erzielt der Anleger bei gleicher Vorsteuerrendite einen Veräußerungsgewinn nach Steuern von 77.705 Euro. Mit Mischfonds C und einer Teilfreistellung von 80 Prozent/40 Prozent (KSt/GewSt) erzielt die Kapitalgesellschaft sogar einen Veräußerungsgewinn nach Steuern von 87.235 Euro!

* vor Berücksichtigung der Teilfreistellung. Bei der Berechnung wurde die Vorabpauschalenregelung berücksichtigt
** Hängt von der Gewerbesteuer-Messzahl und vom Hebesatz der Gemeinde ab

Erforderliche Erhöhung des Veräußerungsgewinns bei unterschiedlicher Teilfreistellung

Mischfondsanbieter haben somit je nach Anlagestrategie und Anlagebedingungen aufgrund der hohen Teilfreistellungsquoten einen sehr hohen Einfluss auf das Nachsteuerergebnis eines betrieblichen Anlegers. Die Höhe der Teilfreistellung ist für betriebliche Anleger somit noch bedeutender als für Privatanleger. Damit für Kapitalgesellschaften und Berater eine Vergleichbarkeit unterschiedlicher Mischfondsstrategien auf der Vorsteuerebene hergestellt werden kann, ist zu ermitteln, welche Mehrrendite ein Mischfonds mit einer geringeren Teilfreistellungseinstufung erzielen müsste, um auf eine vergleichbare Nachsteuerrendite eines Mischfonds mit einer hohen Teilfreistellungseinstufung zukommen (Fortsetzung des obigen Beispiels).

* vor Berücksichtigung der Teilfreistellung. Bei der Berechnung wurde die Vorabpauschalenregelung berücksichtigt
** Hängt von der Gewerbesteuer-Messzahl und vom Hebesatz der Gemeinde ab

Mischfonds B müsste gegenüber Mischfonds C einen um 12.264,33 Euro oder 12,26 Prozent höheren Veräußerungsgewinn vor Steuern erzielen, um das gleiche Nachsteuerergebnis für den Anleger zu erreichen und den Steuernachteil auszugleichen. Im Vergleich von Mischfonds A zu Mischfonds C müsste er sogar einen um 28.089,48 Euro oder 28,09 Prozent höheren Veräußerungsgewinn vor Steuern erzielen.

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