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Steuer-Experte Andreas Beys Fonds in Betriebsvermögen und der Fiskus

Von in FondsLesedauer: 5 Minuten
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Erforderliche Rendite vor Steuern bei unterschiedlicher Teilfreistellung

Die nachfolgende Grafik zeigt auf, welche Rendite ein Fonds ohne Teilfreistellung bzw. mit 40 Prozent/20 Prozent-Teilfreistellung erreichen muss, um fur eine Kapitalgesellschaft die gleiche Rendite nach Steuern zu erzielen wie ein Fonds mit 80 Prozent/40 Prozent-Teilfreistellung. Um beispielsweise eine Vorsteuer-Rendite von 5 Prozent p.a. bei einem Fonds mit 80 Prozent/40 Prozent-Teilfreistellung zu erreichen, musste der Fonds mit nur 40 Prozent/20 Prozent-Teilfreistellung ein Ergebnis von 5,61 Prozent pro Jahr (plus 12,26 Prozent im Vergleich zu 5,00 Prozent) erzielen. Ohne Teilfreistellung musste er sogar 6,40 Prozent pro Jahr (plus 28,09 Prozent im Vergleich zu 5,00 Prozent) erzielen.

Warum Dachfondskonzepte in Betriebsvermögen Vorteile bieten

Mit Dachfonds werden Depotumstellungen von der Unternehmensebene in den Dachfonds verlagert. Dadurch werden Besteuerungsvorgänge bei Umschichtungen vermieden. Im Vergleich zu einem klassischen Fondsdepot können daraus über mehrere Jahre lohnende Zinseszins- und Steuerstundungseffekte entstehen.

Die Verbuchung der Kapitalanlagen in der Gewinn- und Verlustrechnung kann bei einer sinnvollen Risikostruktur mit mehreren Anlageklassen und Fondsverwaltern in der Praxis einen sehr großen Buchungsaufwand mit entsprechenden Kosten bedeuten. Durch die Vermögensverwaltung mittels eines Dachfonds kann der Kosten- und Arbeitsaufwand deutlich reduziert werden, weil lediglich die kumulierten Daten des Dachfonds zu verbuchen sind. Alle wichtigen Informationen für die Bilanzerstellung und Steuererklärung werden ermittelt und veröffentlicht.

Fazit

Betriebliche Anleger von Mischfonds mit vergleichbarer durchschnittlicher Aktienquote, aber unterschiedlich festgelegter Kapitalbeteiligungsquote werden aufgrund der daraus resultierenden verschiedenen Teilfreistellungsquoten unterschiedlich steuerlich belastet. Eine niedrigere Teilfreistellung führt zu einer höheren Steuerbelastung beim betrieblichen Anleger. Insofern kommt der Teilfreistellungsregelung bei Mischfonds eine sehr hohe Bedeutung zu. Darüber hinaus bieten Dachfondskonzepte mit festgelegter Mindestkapitalbeteiligungsquote Aufwands- und Buchungsvorteile gegenüber einer klassischen Fonds-Vermögensverwaltung bzw. der Anlage in mehreren Einzelfonds.

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