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Steuer-Experte So werden Finanzberater „unfreiwillig“ umsatzsteuerpflichtig

Volker Schmidt, Geschäftsführer der SEB Steuerberatung mit Sitz in Neubrandenburg und Wildeshausen
Volker Schmidt, Geschäftsführer der SEB Steuerberatung mit Sitz in Neubrandenburg und Wildeshausen

DAS INVESTMENT.com: Welche Rolle spielte die Umsatzsteuer bislang für klassische Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler?

Volker Schmidt: Das Thema hat im Grunde genommen keine Rolle für sie gespielt, da sie noch keine Service-Gebühren verlangt hatten. Denn Provisionen für 34d- und 34f-Vermittler waren und bleiben umsatzsteuerfrei. Anders ist die Situation bei den Honorarberatern, deren Honorare umsatzsteuerpflichtig sind.

Wenn 34d- und 34f-Vermittler aber künftig teilweise auch Honorare in Rechnung stellen, dann sind diese hingegen umsatzsteuerfrei. Das Gleiche gilt laut Paragraf 4 UStG auch für Einnahmen aus der Vermittlung eines Wohnimmobilienkredits im Rahmen einer 34i-Zulassung.

Inwiefern dürfte sich die Vergütung der Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler zukünftig ändern? Was sind typische Dienstleistungen, für die Service-Gebühren in Rechnung gestellt werden können?

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Finanzanlagenvermittler können sich teilweise gar nicht dagegen wehren, auch umsatzsteuerpflichtige Einnahmen zu erzielen. Denn ihre Service-Plattformen für Investmentfonds wie zum Beispiel Ebase oder FIL Fondsbank zahlen seit kurzem eine Rückerstattung aus: Makler erhalten rund die Hälfte der etwa 1-prozentigen Service-Gebühr des Endkunden.

Außerdem weiten immer mehr klassische Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler ihr Beratungsangebot aus. Zu den früher noch undenkbar erscheinenden Nebengeschäftsfeldern zählen die Vermittlung von Stromliefer- und Telefonverträgen sowie das Leasing von LED-Lichtanlagen.

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