Steuer-Experte So werden Finanzberater „unfreiwillig“ umsatzsteuerpflichtig
DAS INVESTMENT.com: Welche Rolle spielte die Umsatzsteuer bislang für klassische Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler?
Volker Schmidt: Das Thema hat im Grunde genommen keine Rolle für sie gespielt, da sie noch keine Service-Gebühren verlangt hatten. Denn Provisionen für 34d- und 34f-Vermittler waren und bleiben umsatzsteuerfrei. Anders ist die Situation bei den Honorarberatern, deren Honorare umsatzsteuerpflichtig sind.
Wenn 34d- und 34f-Vermittler aber künftig teilweise auch Honorare in Rechnung stellen, dann sind diese hingegen umsatzsteuerfrei. Das Gleiche gilt laut Paragraf 4 UStG auch für Einnahmen aus der Vermittlung eines Wohnimmobilienkredits im Rahmen einer 34i-Zulassung.
Inwiefern dürfte sich die Vergütung der Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler zukünftig ändern? Was sind typische Dienstleistungen, für die Service-Gebühren in Rechnung gestellt werden können?
1.200% Rendite in 20 Jahren?
Finanzanlagenvermittler können sich teilweise gar nicht dagegen wehren, auch umsatzsteuerpflichtige Einnahmen zu erzielen. Denn ihre Service-Plattformen für Investmentfonds wie zum Beispiel Ebase oder FIL Fondsbank zahlen seit kurzem eine Rückerstattung aus: Makler erhalten rund die Hälfte der etwa 1-prozentigen Service-Gebühr des Endkunden.
Außerdem weiten immer mehr klassische Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler ihr Beratungsangebot aus. Zu den früher noch undenkbar erscheinenden Nebengeschäftsfeldern zählen die Vermittlung von Stromliefer- und Telefonverträgen sowie das Leasing von LED-Lichtanlagen.