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Steuer-Experte So werden Finanzberater „unfreiwillig“ umsatzsteuerpflichtig

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Für welche Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler gilt die Ausnahmeregelung für Kleinunternehmer? Und wie wird die Bemessungsgrundlage für die Kleinunternehmer-Regelung nach Paragraf 19 UStG berechnet?

Um die Ausnahmeregelung für Kleinunternehmer nutzen zu können, darf laut Paragraf 19 UStG der speziell definierte Begriff „Gesamtumsatz“ nicht die Höchstgrenze von 17.500 Euro pro Jahr übersteigen. In diese Bemessungsgrundlage werden grundsätzlich alle umsatzsteuerpflichtigen Umsätze eingerechnet –zuzüglich der steuerfreien Umsätze aus der Fondvermittlung.

Was gilt es hier speziell bei Einnahmen aus Finanzanlagen- beziehungsweise Darlehensvermittlung zu beachten?

Umsatzsteuerfreie Umsätze aus der Vermittlung von Krediten oder der Tätigkeit als 34f-Vermittler werden zwar in den „Gesamtumsatz“ eingerechnet, aber nicht besteuert. Reine 34f-Vermittler waren daher eigentlich immer schon von der Umsatzsteuerpflicht betroffen. Doch die Finanzämter haben bisher viele Augen zugedrückt. Bislang waren auch die Finanzbeamten noch kaum für die umsatzsteuerrechtliche Prüfung von 34d- und 34f-Vermittlern geschult. Aber auch das könnte sich bald ändern.

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