Steuer-Streit mit Sarasin Erwin Müller sieht Schuld bei der Bank

Eric Sarasin (Foto: Handelskammer Deutschland/Schweiz)
Seine damalige Hausbank Sarasin habe das verbockt, ließ Drogerie-Unternehmer Erwin Müller über einen Sprecher gegenüber der Süddeutschen ausrichten. Und reagiert damit auf jüngste Schlagzeilen. Laut diesen hatte Müller sich zwar wegen Steuerhinterziehung selbst angezeigt, Eric Sarasin, ehemaliger stellvertretender Vorsitzender der Bank Sarasin und Mitglied der Geschäftsleitung, behauptete jedoch, dass der Unternehmer „keine vollständige Selbstanzeige machte, sondern nur eine teilweise“.
Nun schiebt der Drogerie-König der Bank die Schuld zu: „Dieser Fehler liegt bei der Bank und war weder durch Herrn Müller noch durch seine Steuerberater zu erkennen“, so der Sprecher laut Süddeutsche weiter. Die Bank hätte ein Konto für zwei Jahre nicht in die Erträgnisaufstellung aufgenommen. Hier würden Angaben über die Jahre 2005 und 2006 fehlen, in denen ein niedriger einstelliger Millionenbetrag angefallen sei. Müller selbst habe laut Sprecher seinen Fehler vollständig korrigieren wollen.
Müller und die Bank Sarasin befinden sich momentan in einem Rechtsstreit: Der Unternehmer fordert 47 Millionen Euro von der Bank. Er hatte über sie in einen Fonds investiert, der sich sogenannte Cum-Ex-Geschäfte zunutze machte - also Geschäfte, bei denen Manager kurz vor der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft deren Aktien (cum) kauften und sie direkt nach der Versammlung wieder verkauften (ex). Der Fonds kassierte die Dividenden und das Management berief sich beim Bundeszentralamt für Steuern auf ein zwischenstaatliches Abkommen, wonach ihnen der deutsche Staat die Kapitalertragsteuer auszahlte.
Seit 2012 sind diese Nachweispflichten in Deutschland neu geregelt und Cum-Ex-Geschäfte sowie eine Auszahlung der Kapitalertragsteuer verboten. Somit bekommen die Anleger kein weiteres Geld ausgezahlt. Müller fordert das entgangene Geld nun von der Bank zurück.
Nun schiebt der Drogerie-König der Bank die Schuld zu: „Dieser Fehler liegt bei der Bank und war weder durch Herrn Müller noch durch seine Steuerberater zu erkennen“, so der Sprecher laut Süddeutsche weiter. Die Bank hätte ein Konto für zwei Jahre nicht in die Erträgnisaufstellung aufgenommen. Hier würden Angaben über die Jahre 2005 und 2006 fehlen, in denen ein niedriger einstelliger Millionenbetrag angefallen sei. Müller selbst habe laut Sprecher seinen Fehler vollständig korrigieren wollen.
Müller und die Bank Sarasin befinden sich momentan in einem Rechtsstreit: Der Unternehmer fordert 47 Millionen Euro von der Bank. Er hatte über sie in einen Fonds investiert, der sich sogenannte Cum-Ex-Geschäfte zunutze machte - also Geschäfte, bei denen Manager kurz vor der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft deren Aktien (cum) kauften und sie direkt nach der Versammlung wieder verkauften (ex). Der Fonds kassierte die Dividenden und das Management berief sich beim Bundeszentralamt für Steuern auf ein zwischenstaatliches Abkommen, wonach ihnen der deutsche Staat die Kapitalertragsteuer auszahlte.
Seit 2012 sind diese Nachweispflichten in Deutschland neu geregelt und Cum-Ex-Geschäfte sowie eine Auszahlung der Kapitalertragsteuer verboten. Somit bekommen die Anleger kein weiteres Geld ausgezahlt. Müller fordert das entgangene Geld nun von der Bank zurück.
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