Steuer-Tipps 10 teure Fehler in der Steuererklärung
Steuerfehler Nummer 2: Dauerzulagenantrag für die Riester-Rente vergessen
Drei Senioren sitzen auf einer Bank neben einem jungen Geschäftsmann. Foto: Getty Images
Die Beiträge für die Riester-Rente lassen sich von der Steuer absetzen. Damit das geschieht, müssen Sie als Riester-Versicherter eine Einwilligung zur Übermittlung Ihrer Einkommensteuerdaten ausfüllen, unterschreiben und an den Anbieter Ihrer Riester-Rente zurückschicken.
Wichtig ist das deshalb, weil die Versicherung erst mit Ihrer Einwilligung Ihre Daten an das zuständige Finanzamt sendet. Und erst mit diesen Daten wird das Finanzamt Ihre Riester-Beiträge als absetzbar anerkennen - egal, ob und was Sie selbst in Ihrer Steuererklärung in puncto Riester-Rente eintragen.