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Steuerabkommen mit der Schweiz: „Mehr strafbefreiende Selbstanzeigen“

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Der deutsche Anleger könnte strafbefreiende Selbstanzeige erstatten und die Kapitalerträge von 300 Euro mit dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und etwaigen Steuerzinsen) nachversteuern.

Alternativ käme die – wie vorliegend – häufig nachteilhafte Nachversteuerung mit 19 bis 34 Prozent des Depotwertes in Betracht, bei der jedoch die Anonymität des Anlegers gegenüber den deutschen Finanzbehörden gewahrt bleibt und komplizierte gegebenenfalls. kostenintensive Nacherklärungen der Kapitalerträge unterbleiben können.

3.    Die weiteren Elemente

Die Schweiz und Deutschland haben beschlossen, den gegenseitigen Marktzutritt für Finanzinstitute zu erleichtern. Ebenfalls soll die Notwendigkeit für einen weiteren Kauf steuererheblicher Daten durch Deutschland entfallen. Auch die Problematik einer möglichen Strafverfolgung von Bankmitarbeitern soll gelöst werden.

Um zu verhindern, dass neues unversteuertes Geld in der Schweiz angelegt wird, soll vereinbart werden, dass die deutschen Behörden im Sinne eines Sicherungsmechanismus Auskunftsgesuche stellen können.

Als nächster Schritt erfolgt die Unterzeichnung des Abkommens durch die beiden Regierungen in den nächsten Wochen. Danach müssen die Gesetzgebungsorgane beider Länder zustimmen. In der Schweiz untersteht das Abkommen voraussichtlich dem fakultativen Referendum.

Würde das Abkommen in Kraft treten, so dürfte einiger administrativer Aufwand auf die schweizerischen Banken sowohl aufgrund der Vergangenheitsbesteuerung wie auch aufgrund der zukünftigen Abgeltungsteuer zukommen. Erinnert sei hier an die Umsetzung der Abgeltungsteuer durch die deutschen Banken bis zum Beginn des Jahres 2009.

Auch für die betroffenen deutschen Kunden der schweizerischen Banken dürften sich vielfältige Fragen stellen – Selbstanzeige mit Nacherklärung, Vergangenheitsbesteuerung oder gegebenenfalls noch Abheben des Geldes?

Der Autor
: Andreas Patzner ist Rechtsanwalt, Steuerberater und Partner bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG in Frankfurt am Main.

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