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„Steuerbefreiung für Altersvorsorge!“ Deutsches Aktieninstitut kritisiert Pläne für Fondssteuer

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Konstruktionsfehler des Gesetzentwurfs“

Nach DAI-Meinung dürfen Produkte zum langfristigen Vermögensaufbau, die nicht von staatlichen Förderungen profitieren, nicht zusätzlich diskriminiert werden: Alle Privatanleger, die beispielsweise per monatlichem Sparplan in Investmentfonds investieren, sollten ebenfalls von der Steuer befreit werden.

„Diese Ausnahmen sind nicht nur vermögenspolitisch gerechtfertigt, sie ergeben sich auch zwingend aus einem Konstruktionsfehler des Gesetzentwurfs im Zusammenhang mit der Teilfreistellung“, begründet das DAI ihre Forderung.

„Zwar wurde der Wert für die Teilfreistellung bei privaten Anlegern im Vergleich zum Diskussionsentwurf von 20 auf 30 Prozent erhöht.“ Dennoch könnten Anleger, deren Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag nicht übersteigen, weiterhin gar nicht von der Teilfreistellung profitieren.

„Teilfreistellung von Mischfonds zu starr“

„Außerdem ist die Regelung zu Mischfonds zu starr“, kritisiert das DAI. Für die Teilfreistellung der gemischten Portfolios wird vorausgesetzt, dass Aktien mindestens ein Viertel des Fonds ausmachen.

Das Problem: Beispielsweise Lebenszyklusfonds weisen in der Regel nicht kontinuierlich einen Aktienanteil von mehr als 25 Prozent auf. Damit könnten sie die Teilfreistellung nicht in Anspruch nehmen, obwohl sie vor allem zur Altersvorsorge eingesetzt werden.

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