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Steuerberater Roland Franz So werden Lebensversicherungen besteuert

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Versicherung mit festem Auszahlungszeitpunkt

Bei sogenannten Terminfixversicherungen wird die Versicherungsleistung grundsätzlich immer zum gleichen Termin ausgezahlt, und zwar entweder an den Versicherten oder, falls dieser vor dem Zeitpunkt verstorben ist, an die Hinterbliebenen beziehungsweise Bezugsberechtigten.

Steuerberater Roland Franz weist darauf hin, dass für den Fall, dass der Versicherte die Auszahlung der Versicherungssumme erlebt, die Versicherung - wie alle übrigen Kapitallebensversicherungen - auf die steuerlichen Auswirkungen zu überprüfen ist. Erfolgt die Auszahlung nach dem Tod des Versicherungsnehmers an Hinterbliebene, unterliegt diese Auszahlung nicht der Einkommensteuer.

Versicherung mit lebenslangem Todesfallschutz

Kapitallebensversicherungen mit einem lebenslangen Todesfallschutz –sogenannte Risiko-Lebensversicherungen – zahlen nach einer zeitlich begrenzten Einzahlungsphase eine Leistung bei Tod der versicherten Person aus. Diese Form der Versicherung wird häufig zur Absicherung von Beerdigungskosten, eines Kredites beziehungsweise einer Hypothek oder einer erwarteten Erbschaftsteuerzahlung bei Tod des Versicherten geschlossen.

Die Auszahlung an die Hinterbliebenen stellt keine einkommensteuerlich relevanten Einkünfte dar und unterliegt auch nicht der Abgeltungssteuer. Für den Empfänger der Versicherungsleistung ist aber eine Erbschaftsteuerbelastung von Relevanz.

Fondspolicen

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Eine besondere Rolle in der Besteuerung spielen Lebensversicherungen, die den Sparanteil der Einzahlung in Investmentfonds investieren, sogenannte fondsgebundene Versicherungspolicen.

Mit der veränderten Besteuerung von Investmentfonds ab 2018 hat sich hier ein besonderer Handlungsbedarf ergeben. Da inzwischen Investmentfonds selbst eine Steuererklärung abgeben und Körperschaftsteuer abführen müssen, käme es zu einer Doppelbesteuerung der Erträge. Hinzu kommt: Die Ermittlung des steuerpflichtigen Ertrages wird unübersichtlicher, wenn die Versicherung entweder nicht ausschließlich in Investmentfonds investiert hat oder in der Versicherungsleistung noch Erträge aus Fondsanteilen enthalten sind, die vor der veränderten Besteuerung 2018 erzielt wurden.

Steuerfreistellung bei gemischt angelegten Versicherungen

Es gibt auch Versicherungen, bei denen ein Teil der Anlage in klassischen Kapitalanlagen und ein Teil in Fonds erfolgt. Bei diesen Hybridverträgen muss zuerst ermittelt werden, welcher Teil der Erträge mit Fonds erzielt wurden, denn nur für diesen Teil der Erträge wird die Teilfreistellung von 15 Prozent gewährt.


Über den Autor: 

Steuerberater Roland Franz ist Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert.

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