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Steuererklärung 2012: Wie Sie Vorsorge- und Versicherungsbeiträge richtig eintragen

Die Steuererklärung für 2012 steht an. Foto: Fotolia
Die Steuererklärung für 2012 steht an. Foto: Fotolia
Die Steuererklärung für das abgelaufene Jahr steht vor der Tür, die Lohnsteuerbescheide treffen ein. Bis zum 31. Mai ist Zeit, die Steuererklärung einzureichen. Nimmt man sich einen Steuerberater, verlängert sich diese Frist automatisch bis zum Jahresende 2013. Nur in Ausnahmefällen verlängert das Finanzamt bis Februar 2014.

Seit dem vergangenen Jahr gilt das vereinfachte Bescheinigungsverfahren für Vorsorgebeiträge. Nun müssen Versicherungen eigenständig die Beiträge für Rentenversicherungen an das Finanzamt übermitteln. Das setzt aber voraus, dass der Versicherte das auch erlaubt. Er erspart sich damit, die Beiträge in Papierform selbst nachzuweisen.

In der Steuererklärung müssen Riester- und Basis-Rentenbeiträge aber trotzdem weiterhin angegeben werden. Für die staatliche Förderung bei der Riester-Rente muss der Versicherte die Anlage „AV“ nutzen. Bis zu 2.100 Euro Beitrag kann er hier eintragen. Das Finanzamt stellt dann automatisch fest, ob er besser dasteht mit der Zulage oder wenn er die Beiträge von der Steuer absetzt.

Eine Basis-Rente wird in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ eingetragen. Dabei ist aber zu beachten, dass die Beitragssumme nicht in Zeile 49 („freiwillige eigenständigen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung“), sondern in Zeile 7 („Vorsorgeaufwand“) landet. Macht der Antragsteller das falsch, bekommt er je nach Einkommen womöglich gar nichts vom Finanzamt zurück. In Zeile 49 gehören nur Beiträge zur selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung.

Am einfachsten haben es Sparer bei der betrieblichen Altersversorgung. Hier sind weder gesonderte Anträge noch Angaben in der Steuererklärung notwendig. Die Beiträge werden einfach vom Bruttogehalt abgezogen.

Des Weiteren können Arbeitnehmer auch ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich geltend machen – allerdings nur in Höhe der gesetzlichen Grundabsicherung. Auf dem Anlageblatt „Vorsorgeaufwand“ gehören diese Angaben in die Zeilen 12 bis 45.

Übersteigen die tatsächlichen Beiträge den Höchstbetrag von 1.900 Euro (Selbstständige: 2.800 Euro), darf man den Gesamtbetrag eintragen. „Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass auch die Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge des Ehepartners und der Kinder steuerlich geltend gemacht werden können“, merkt Miriam Michelsen, Leiterin der Vorsorgeabteilung beim Beratungshaus MLP, an.

Sollten die Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung aber unter dem absetzbaren Maximalbetrag liegen, können Steuerzahler bis zur Höchstgrenze auch weitere Vorsorgeaufwendungen wie etwa die Haftpflicht-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung in die Zeilen 49 und 52 eintragen.

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