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Bis 31. Juli einzureichen Steuererklärung 2021: Das sollten Vorsorge-Sparer beachten

Sitz des Finanzamts Solingen
Sitz des Finanzamts Solingen: Bis zum 31. Juli müssen hiesige Steuerzahler ihre Steuererklärung beim für sie zuständigen Finanzamt einreichen. | Foto: imago images / Olaf Döring

Für Steuerpflichtige ist in diesem Jahr der 31. Juli ein wichtiges Datum. Dann endet die Frist zur Einreichung der Steuer beim Finanzamt für das Steuerjahr 2021. Ungeachtet dessen, ob die Frist ausgereizt wird oder die Erklärung bereits früher eingereicht wird, gilt es einiges zu beachten, um keine Rückerstattung zu versäumen. Gerade bei privaten Vorsorgethemen, wie dem Absetzen der Altersvorsorge-Beiträge, sollten Verbraucher kein Geld durch versehentlich falsche Einträge verschenken.

In den meisten Haushalten ist die Steuererklärung ein Thema, das eher der Kategorie Prokrastination angehört. Versicherungsunternehmen entlasten Verbraucher immerhin dahingehend, dass diese die Informationen über Altersvorsorgebeiträge – zum Beispiel für Riester- oder Basis-Renten – bei Bedarf automatisch an das Finanzamt senden. Zu diesem Angebot sind sie vom Gesetzgeber verpflichtet. Hierzu ist es lediglich notwendig, dass der Versicherte in die Datenübermittlung einwilligt und seine Steuernummer beim Unternehmen hinterlegt.

Von weiteren Vorteilen profitieren Verbraucher zudem, wenn die Steuererklärung komplett digital ausgefüllt und eingereicht wird. Vorjahresdaten werden von der Software übernommen, und der Nutzer erhält in den meisten Fällen einen Hinweis, wenn etwas falsch eingeben wird.

Hier ist Sorgfalt geboten

Das vereinfachte Bescheinigungsverfahren ist zwar bequem, birgt jedoch einige Stolperfallen für Vorsorge-Sparer. Um tatsächlich eine staatliche Förderung für Riester- und Basisrente zu erhalten, müssen die geleisteten Beiträge an der richtigen Stelle eingetragen werden: Maximal 2.100 Euro können Riester-Sparer pro Jahr in der Anlage „AV“ ansetzen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob sich Sparer mit der Riester-Zulage oder mit dem Sonderausgabenabzug besserstellen – wenn die Angaben in diesem Formblatt stehen.

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Die häufigsten Fehler entstehen bei der Eintragung einer Basis-Rente und einer häufig damit kombinierten Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Der Jahresgesamtbeitrag ist in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ einzufügen. Irrtümlicherweise vermerken viele Steuerpflichtige diesen in Zeile 47 bei „freiwilligen eigenständigen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen“. Tatsächlich muss er jedoch in Zeile 8 angeben werden. In Zeile 47 werden nur Beiträge zur selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung eingetragen. Unterläuft dem Steuerpflichtigen dieser Fehler, wird er nicht vom Finanzamt darauf aufmerksam gemacht und bekommt, je nach Einkommenshöhe, folglich keinen Cent erstattet. 

Da die Zahlung der Beiträge zur geförderten betrieblichen Altersvorsorge (bAV) über die Entgeltabrechnung direkt vom Arbeitgeber erfolgt, müssen sie nicht in der Steuererklärung angegeben werden. In der Direktversicherung sind Beiträge in Höhe von bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG DRV) steuerfrei (2022: 6.768 Euro per annum). Vier Prozent der BBG DRV (2022: 3.384 Euro p. a.) sind sozialversicherungsfrei.