Jeder Deutsche hat laut Statistischem Bundesamt im Durchschnitt sechs Versicherungen. Der Staat unterstützt die Versicherten dadurch, dass die Kunden ihre Ausgaben steuerlich absetzen können, erklärt der Düsseldorfer Versicherer Arag. Wer seine Steuervorteile nutzen möchte, sollte sich langsam ans Werk machen: Am 31. Juli endet die Abgabefrist für die Steuererklärung 2024.

Steuererstattungen zwischen 959 und 1.172 Euro

Die jährliche Steuererklärung ist für Millionen Deutsche mehr als nur eine Pflicht – sie ist oft die Chance auf eine satte Rückzahlung vom Staat. Jahr für Jahr zeigen die Zahlen des Statistischen Bundesamts, dass sich der Aufwand in den meisten Fällen lohnt: Für das Veranlagungsjahr 2021 lag die durchschnittliche Steuererstattung bei 1.172 Euro. Auch in den Folgejahren blieb der Trend stabil: Für 2023 wurde eine durchschnittliche Rückzahlung von 1.063 Euro ermittelt, und im Jahr 2024 erhielten Steuerpflichtige im Schnitt 959 Euro zurück.

Die große Mehrheit der Steuerzahler profitiert: Rund 85 Prozent derjenigen, die eine Steuererklärung abgeben, bekommen Geld zurück. Besonders häufig bewegen sich die Rückerstattungen zwischen 100 und 1.000 Euro – hohe Summen über 5.000 Euro sind die Ausnahme. Wer hingegen nachzahlen muss, zahlt im Schnitt ähnlich hohe Beträge wie die Erstattung ausfällt.

Trotz dieser Aussichten verzichten viele Steuerpflichtige auf die freiwillige Abgabe und verschenken damit bares Geld. Die Statistik zeigt: Die Steuererklärung bleibt für die meisten ein lohnendes Geschäft – und das nicht nur für Pflichtveranlagte, sondern gerade auch für Arbeitnehmer, die freiwillig abgeben. 

 

Welche Versicherungen Sie von der Steuer absetzen können und welche nicht, erfahren Sie in unserer Bilderstrecke.

Beruflich veranlasste Versicherungen
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Bauzaun mit Hinweisschildern zum Arbeitsschutz | © Alexander Fox | PlaNet Fox / Pixabay
Bauzaun mit Hinweisschildern zum Arbeitsschutz. Bildquelle: Alexander Fox | PlaNet Fox / Pixabay

Beiträge für Versicherungen, die ausschließlich berufliche Risiken abdecken, können unbegrenzt als Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben abgesetzt werden. Dazu gehören die Berufshaftpflicht-, die Arbeitsrechtsschutz- oder eine Unfallversicherung, die nur bei Arbeitsunfällen leistet. Angestellte können solche Prämien in der Anlage N eintragen, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).