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Von in Recht & Steuern

Beiträge zur Basisrente abzugsfähig

Bert Rürup im April 2019 | © Imago Images  / localpic
Bert Rürup im April 2019 | Foto: Imago Images / localpic

Steuerzahler können ihre Kosten für Altersvorsorge zur Basisabsicherung als Sonderausgaben absetzen. Dazu gehört die auch Rürup-Rente genannten Basisrente. Für 2023 sind Einzahlungen bis maximal 26.528 Euro abzugsfähig. Für zusammen veranlagte Ehepaare sogar doppelt so viel. Die geleisteten Beiträge müssen dafür in Zeile 8 der Anlage Vorsorgeaufwand als „Beiträge zu zertifizierten Basisrentenverträgen” eingetragen werden. Die Beiträge aus diesem Jahr erstmals zu 100 Prozent abzugsfähig.

Tipp: Der vollständige Sonderausgabenabzug von Beiträgen zur Basis-Rente wurde um zwei Jahre auf das Jahr 2023 vorgezogen. Die Vorsorgeaufwendungen sind ab 2023 im Rahmen der betraglichen Höchstgrenzen zu 100 Prozent als Sonderausgaben abzugsfähig.  

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