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Von in Recht & Steuern

Sonstige Vorsorgeaufwendungen angeben

Steuererklärung | © forium / Pixabay
Steuererklärung | Foto: forium / Pixabay

Der Fiskus fördert auch weitere Aufwendungen, die Vorsorgecharakter haben – zum Beispiel Beiträge zu Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege-, Haftpflicht-, Risikoleben- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen. Die absetzbare Höchstgrenze liegt bei 1.900 Euro pro Jahr für Arbeitnehmer und Beamte sowie 2.800 Euro für Selbstständige. Bei Verheirateten ergibt sich der Maximalbetrag als Summe der jeweils persönlich zustehenden Höchstbeträge, die ebenfalls in die Anlage Vorsorgeaufwand gehören.

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