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Steuerexperte Hans-Ulrich Dietz „Die Grenze zur unerlaubten Steuerberatung für Finanzberater ist dünn“

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Wenn der Kunde keinen Steuerberater hat, sollte der Vermittler ihm einen vorschlagen?

Das halte ich für sehr gefährlich. Läuft es gut mit dem Steuerberater, ist es schön. Aber wenn nicht, wird es problematisch. Auf der anderen Seite kommt es immer wieder vor, dass der Steuerberater des Kunden von speziellen Fachthemen wenig Ahnung hat, insbesondere wenn es um komplexe Anlagemodelle geht. Ich bin gerade in der betrieblichen Unternehmensnachfolgeplanung unterwegs. Bei solchen Gesprächen sind immer Notar, Rechtsanwalt und Steuerberater dabei. Auch da passiert es, dass der Steuerberater nicht immer alle Möglichkeiten präsent hat. Das ist dann schwierig, hier kommt man als Berater kaum aus der Situation wieder heraus.

Was halten Sie davon, Steuerregelungen auf Zeit zu erlassen und zunächst mal zu schauen, ob sie in der Praxis funktionieren?

Das halte ich nicht für alle Steuerarten für machbar, aber für einen interessanten Ansatz. In Deutschland passiert das bisher noch gar nicht. Dazu müssten die Gesetze anders geschrieben werden. Ansonsten bringt das ein Problem für die öffentliche Hand mit sich. Sie müssen als Bund, Länder und Gemeinden ja ihre mittelfristige Finanzplanung auf Basis des prognostizierten Steueraufkommens beschließen. Wenn Gesetze dann auslaufen und es keine Verlängerung gibt, kann das zu unerwünschten Ergebnissen führen. Da bedürfte es vieler Anpassungs- und Umstellungsprozesse.

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag einiges zu ihren Steuervorhaben verlauten lassen. Was kommt hier auf Berater zu?

Das ist mir bisher alles zu vage. Klar ist, dass die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt wurde und neu geregelt werden muss. Wie das konkret aussehen soll, zeichnet sich noch nicht ab. Neue Bewertungsgrundlagen zu schaffen, hieße viele Millionen Einheiten neu zu bewerten, dafür hat man gar nicht das Personal. Der Vorschlag, einfach einen Index über die derzeitigen Bewertungen zu legen, wäre zwar pragmatisch, aber dann würde man die Fehler einfach auf einem höheren Niveau fortführen. Das wäre auch nicht verfassungskonform. Die letztendliche Lösung wird spannend werden. Die Politik sollte auf jeden Fall die Auswirkungen einer neuen Regelung abschätzen, bevor sie beschlossen wird.

Provisionserlöse aus der Produktvermittlung sind umsatzsteuerfrei, anders als die Beratung gegen Honorar. Das sehen nicht wenige Experten als ungerecht an. Glauben Sie hier an eine baldige Änderung?

Da müssen wir nach Brüssel schauen. Wenn, dann wird von dort eine Initiative zur Umsatzsteuer vorgedacht und später in nationales Recht umgesetzt. Ich glaube nicht, dass der deutsche Gesetzgeber hier mit einer Einzelentscheidung vorprescht. Aber da kann ich mich auch täuschen. Vielleicht sucht man demnächst irgendwo ein paar Millionen und kommt auf die Idee, die Provisionen zu besteuern. Ausgeschlossen ist das nicht.

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