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Aktualisiert am 28.01.2020 - 13:30 Uhrin FondsLesedauer: 4 Minuten

Steuerexperte: „Schwarze, graue und weiße Fonds gibt es mittlerweile nicht mehr“

Andreas Patzner, Steuerexperte bei KPMG
Andreas Patzner, Steuerexperte bei KPMG

Im Urteilsfall (R 88, 89/07) ging es um die Besteuerung von Erträgen aus chinesischen und südkoreanischen Fonds in den Jahren 1994 und 1995. Die Besteuerung stehe der Kapitalverkehrsfreiheit entgegen, so die Urteilsbegründung.

Im Gespräch mit DAS INVESTMENT.com erklärt Steuerexperte Andreas Patzner, Partner der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, was es bis 2003 mit den schwarzen, grauen und weißen Fonds auf sich hatte und wie sich die Besteuerungssituation seit damals geändert hat.

DAS INVESTMENT.com: Im Urteil des Bundesfinanzhofs geht es um ausländische Fonds, die auch als schwarze Fonds bezeichnet wurden. Welche Bedingungen musste ein Auslandsfonds bis 2003 denn erfüllen, um als weiß eingestuft zu werden?

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Andreas Patzner: Um als weiß zu gelten, musste ein Auslandsfonds in Deutschland zum Vertrieb zugelassen sein oder an der Börse gelistet werden. Dabei musste die Fondsgesellschaft die Besteuerungsgrundlage für den Fonds ermitteln und bei jeder Ausschüttung beziehungsweise im Falle der Thesaurierung innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Fondsgeschäftsjahres veröffentlichen.

DAS INVESTMENT.com: Und wenn sie dies nicht tat, galt der Fonds dann als schwarz?

Patzner: Nicht unbedingt. Es gab noch eine Alternative: Die Gesellschaft konnte einen Steuervertreter bestellen und eine Erklärung zur Nachprüfung der Erträge beim Bundeszentralamt für Steuern einreichen. Dann galt der Fonds als grau.

DAS INVESTMENT.com: Was war der Unterschied zwischen einem grauen und einem weißen Fonds?

Patzner: Bei weißen Fonds wurden nur die ordentlichen Erträge – also im Wesentlichen Zinsen und Dividenden – versteuert, während Veräußerungsgewinne des Fonds auf der Ebene eines privaten Fondsanlegers steuerfrei waren. Bei grauen Fonds hingegen waren auch Veräußerungsgewinne des Fonds auf Anlegerebene steuerpflichtig.

DAS INVESTMENT.com: Und warum verstieß die Besteuerung der schwarzen Fonds gegen das EU-Recht?

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