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Steuerexperte zur Investmentsteuerreform „Ein Mischfonds-Tausch könnte sinnvoll sein“

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Lohnt sich der Aufwand denn überhaupt? Wie hoch kann die Ersparnis durch Steueroptimierung sein?

Ziska: Ja, auf lange Sicht lohnt es sich auf jeden Fall. Denn selbst wenn die Ersparnis auf den ersten Blick minimal ist: Durch den Zinseszinseffekt kann langfristig eine hübsche Summe zusammenkommen.

Viele Gesellschaften stellen einige Fondstranchen von thesaurierend auf ausschüttend um. Der Grund ist die komplizierte Regelung, die ab 2018 für thesaurierende Fonds gelten wird. Damit wollen Anbieter Ihren Kunden das Leben erleichtern. Finden Sie das sinnvoll?

Ziska: Nicht unbedingt. Denn im Vergleich zur jetzigen Steuersituation sind die künftigen Regelungen keinesfalls komplizierter. Auch jetzt müssen Anleger den wiederangelegten Gewinnanteil individuell versteuern. Ab 2018 wird dieser Betrag nun pauschal errechnet.

Nun hat die Steueroptimierung durch den Finanzberater auch Grenzen. Schließlich dürfen nur Steuerberater eine komplette, individuelle Steuerberatung durchführen. Können Sie jeweils ein Beispiel für zulässige produktbezogene Beratung und für unzulässige individuelle Steuerberatung nennen?

Ziska: Die Grenze ist fließend. Gibt der Kunde zum Beispiel sein zu versteuerndes Einkommen an, so halte ich es für sachgerecht - da es in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Produkt und dessen Auswirkungen steht - dass man dem Kunden die anfallenden Steuern ausrechnet. Berechnet der Berater das zu versteuernde Einkommen seines Kunden anhand vorgelegter Belege selbst, könnte der Bezug zum Produkt aber überschritten werden. Damit bewegt sich der Berater auf dünnem Eis. Was der Berater auf keinen Fall tun darf, ist, dem Kunden beim Ausfüllen seiner Steuererklärung zu helfen - hier wäre der Produktbezug eindeutig überschritten.

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